Lange Hafstrafe droht

Ex-Klinik-Manager gesteht, Rechnungen fingiert zu haben

Der ehemalige Personalleiter des Klinikums Fürth soll Rechnungen über eine halbe Million Euro fingiert haben. Er habe damit seine wenige Freizeit kompensieren wollen, sagte er vor Gericht.

Veröffentlicht:

Fürth. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Klinikums Fürth hat vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gestanden, Rechnungen in Höhe von rund einer halben Million Euro fingiert zu haben. Er habe im Klinikum überdurchschnittlich viel gearbeitet und kaum Freizeit gehabt, ließ der 45 Jahre alte Mann am Mittwoch zum Prozessauftakt über seinen Rechtsanwalt verkünden. Dafür habe er eine Kompensation gewollt.

Der Angeklagte war Personalleiter des Klinikums und führte daneben eine eigene Firma. In deren Namen stellte er zwischen Oktober 2018 und Juli 2020 insgesamt 64 Rechnungen an das Krankenhaus – etwa für Schulungen. Das Problem: Es handelte sich um Scheinrechnungen, denen keine Leistungen zugrunde lagen.

Der Schwindel blieb lange unbemerkt, da der Angeklagte in seiner Position Aufträge im Namen des Klinikums an Dritte vergeben und die Rechnungen als sachlich richtig freizeichnen konnte. Außerdem wird dem Mann vorgeworfen, in den Jahren 2016 bis 2019 keine Umsatzsteuererklärungen für seine Firma abgegeben zu haben. Dadurch soll er Umsatzsteuer in Höhe von rund 130 .000 Euro verkürzt haben.

Der Staatsanwalt stellte zu Prozessbeginn eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren in den Raum. Insgesamt sind elf Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte im August fallen. (dpa)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 27.05.202107:01 Uhr

Paralogischer-pseudologischer Unsinn

Wie kann ein ehemaliger Mitarbeiter des Klinikums Fürth vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth angeben, selbstherrlich Rechnungen in Höhe von rund einer halben Million Euro fingiert zu haben, weil er im Klinikum überdurchschnittlich viel gearbeitet und kaum Freizeit gehabt bzw. dafür eine Kompensation gewollt habe?

Und zugleich neben seiner Tätigkeit als Personalleiter des Klinikums daneben auch noch zusätzlich eine eigene Firma führte?

Was für eine schwachsinnige Begründung, wenn er wegen dieser "Doppelbelastung" für die Jahre 2016 bis 2019 keine Umsatzsteuererklärungen für seine Firma abgegeben haben soll?

Diese dpa Meldung hat doch wohl eher BILD-Zeitungs-Niveau!

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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