AfD-Anfrage

Regierung erwartet Aus für Glyphosat

Die Bundesregierung glaubt nicht, dass sich auf EU-Ebene noch einmal eine Mehrheit findet für eine Verlängerung der Zulassung des Totalherbizids Glyphosat.

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Weniger ist mehr: Die Bundesregierung will den Herbizideinsatz in Schutzgebieten drosseln.

Weniger ist mehr: Die Bundesregierung will den Herbizideinsatz in Schutzgebieten drosseln.

© Ewald Fröch / stock.adobe.com

Berlin. Wer derzeit übers Land fährt, sieht hier und da grüne Holzkreuze am Ackerrand stehen. Damit demonstriert die Bauernschaft gegen Reformpläne der Bundesregierung, zugunsten des Insektenschutzes den Herbizid- und Pestizideinsatz stärker reglementieren zu wollen und insbesondere die Anwendung des umstrittenen Totalherbizids (vernichtet jegliche Grünpflanze) Glyphosat bis spätestens Ende 2023 ganz zu verbieten.

In einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bekräftigt die Regierung jetzt ihr Vorhaben und betont, sie rechne „nach derzeitiger Einschätzung“ nicht damit, dass es in der EU „nach dem Jahr 2022 noch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Erneuerung der Glyphosat-Genehmigung gibt“.

2017 letztmals Zulassung verlängert

Die AfD-Politiker hatten nach Details des Anfang September vorigen Jahres angekündigten „Aktionsprogramms Insektenschutz“ gefragt, und unter anderem wissen wollen, was die Regierung zu unternehmen gedenke, sollte die Verkehrsgenehmigung für Glyphosat auf EU-Ebene ein weiteres Mal verlängert werden; zuletzt wurde die Zulassung Ende 2017 bestätigt. Kritiker hatten der Bundesregierung wiederholt vorgeworfen, sie erwecke mit der Ankündigung eines Glyphosat-Verbots unzulässigerweise den Eindruck, das im nationalen Alleingang durchsetzen zu können.

Wie es in der Regierungsantwort weiter heißt, lasse sich noch nicht absehen, welche Glyphosat-Teilverbote bis Ende 2023 verhängt werden könnten. Das sei gegenwärtig „noch Gegenstand interner Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung“. Auch die Größenordnung, in der landwirtschaftliche Flächen von einem allgemeinen Herbizid- und Pestizidverbot im Rahmen des – primär auf Schutzgebiete zielenden – Insektenschutzprogramms betroffen sein könnten, lasse sich „derzeit noch nicht bemessen“. Das hänge insbesondere davon ab, inwieweit die Bundesländer „auch Beschränkungen für Vogelschutzgebiete erlassen werden“.

Glyphosat ist das mit Abstand gebräuchlichste Breitbandherbizid und wird in der Landwirtschaft vor allem zur Unkrautbekämpfung vor der Neueinsaat oder zur effizienten Bodenbearbeitung nach der Ernte angewendet – anstelle des früher üblichen Pflügens. In Ländern, in denen gentechnisch verändertes Saatgut angepflanzt werden darf, wird Glyphosat auch im Bestand ausgebracht, der dementsprechend resistent gegen das Mittel gemacht wurde. Nach Angaben des Naturschutzbundes NABU werden jährlich weltweit rund eine Million Tonnen Glyphosat verbraucht. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO stuft den Stoff als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ ein. Die Bauern befürchten bei einem Verbot massive Ertragseinbußen. (cw)

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