Anfrage der FDP-Fraktion

Regierung nennt Zahlen zum Medikationsplan

Aus ersten Abrechnungsdaten geht hervor: Das Honorar für den Medikationsplan fließt wie vorgesehen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ein Jahr Medikationsplan: Was bringt er, wie soll er weiterentwickelt werden und welche zusätzlichen Haftungsrisiken für Ärzte entstehen durch dieses neue Instrument zur Verordnungskontrolle? Das wollte die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen. Die hat nun geantwortet. Genaue Zahlen etwa zur Inanspruchnahme des Medikationsplans liegen allerdings bisher nicht vor.

20 Millionen Versicherte hätten laut GKV-Spitzenverband Anspruch auf den Plan. Aus den Abrechnungsdaten der KVen lasse sich aber nur sehr eingeschränkt auf die tatsächlichen Ausstellungs-Zahlen rückschließen, da der Plan nicht nur als Einzelleistung sondern vor allem als leistungsunabhängiger Zuschlag zu Chroniker- und Grundpauschalen honoriert werde. Als Einzelleistung (EBM-Ziffer 01630) abgerechnet worden sei der Medikationsplan im ersten Quartal unmittelbar nach Einführung – also von Oktober bis Ende Dezember 2016 – bei rund 65.000 Patienten. Im 1. Halbjahr 2017 sei die Einzelleistung bei rund 74.500 Patienten erbracht worden. Für die nachfolgenden Quartale lägen noch keine Abrechnungsdaten vor. Als Einzelleistungsvergütung ist das Honorar für die Erstellung des Medikationsplan von Ärzten massiv kritisiert worden.

Mit Quellenangabe KBV, so die Regierung weiter, habe der im Zusammenhang mit dem Medikationsplan stehende Honorarumsatz im 4. Quartal 2016 rund 40 Millionen Euro betragen und im 1. Halbjahr 2017 rund 80 Millionen Euro. Zur Erinnerung: jährlich sind für den Medikationsplan außerbudgetär 162,5 Millionen Euro vorgesehen. Damit liegen zumindest die bisherigen Zahlen im Plan.

An der Angemessenheit der bestehenden Vergütung für Erstellung und Pflege des Medikationsplans zweifelt die Bundesregierung nicht. Auch nicht daran, dass bis Ende dieses Jahres sämtliche Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein werden und danach auch der Medikationsplan in elektronischer Form realisiert werden kann. Zusätzliche Haftungsrisiken für Leistungserbringer seien "nicht erkennbar". Ärzte und Apotheker hätten sich auch vordem schon über Vor- oder Selbstmedikation ihrer Patienten und Kunden informieren müssen. Der Medikationsplan helfe ihnen dabei. (cw)

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