Versicherungstipp

Reiseschutz auch für Chroniker

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KÖLN. Der Abschluss von Reisekrankenversicherungen kann auch für Versicherte mit Diabetes oder anderen chronischen Erkrankungen Sinn machen.

Darauf macht die zu Ergo gehörende Europäische Reiseversicherung (ERV) aufmerksam. Allerdings müssen diese Kunden besondere Vorkehrungen treffen.

"Damit die Vorerkrankung ebenfalls in den Reisekrankenschutz einbezogen wird, ist es ratsam, vor dem Abschluss der Versicherung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen", sagt Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der ERV.

Bei Diabetikern können Ärzte dort bestätigen, dass der Diabetes gut eingestellt ist, dass gegenwärtig nicht mit einem Versicherungsfall zu rechnen ist.

In der Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte festgehalten werden, dass Urlaubsziel, Reisedauer und Beförderungsmittel unbedenklich für den Reisenden sind, empfiehlt der Versicherungsmakler Dr. Walter GmbH.

"Auch Schwangere sollten sich sicherheitshalber bei Reiseantritt bestätigen lassen, dass die Schwangerschaft bisher komplikationslos verlaufen ist und mit keinen Schwierigkeiten zu rechnen ist."

Die Reisenden sollten darauf achten, dass zwischen dem Ausstellen der Bescheinigung und dem Reiseantritt nicht zu viel Zeit liegt. (iss)

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