Religionsangabe auf Lohnsteuerkarte rechtens

STRASSBURG (dpa). Die Pflichtangabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kein Verstoß gegen die Grundrechte.

Veröffentlicht:

Der Gerichtshof wies am Donnerstag die Beschwerde eines konfessionslosen Lektors aus München zurück. Auf seiner Lohnsteuerkarte standen statt der Konfessionsangabe nur zwei Striche: "--".

Diese Pflichtangabe sei zwar ein Eingriff in das Recht, seine religiösen Überzeugungen nicht preiszugeben, so die Richter. Doch sei sie "nach deutschem Recht gesetzlich vorgesehen und verfolgt einen legitimen Zweck, nämlich das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf Erhebung der Kirchensteuer zu gewährleisten".

Der Mann war zuvor mit seiner Forderung nach einer "neutralen" Lohnsteuerkarte ohne Hinweis auf die Religionszugehörigkeit vor deutschen Gerichten gescheitert.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung