Religionsangabe auf Lohnsteuerkarte rechtens

STRASSBURG (dpa). Die Pflichtangabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kein Verstoß gegen die Grundrechte.

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Der Gerichtshof wies am Donnerstag die Beschwerde eines konfessionslosen Lektors aus München zurück. Auf seiner Lohnsteuerkarte standen statt der Konfessionsangabe nur zwei Striche: "--".

Diese Pflichtangabe sei zwar ein Eingriff in das Recht, seine religiösen Überzeugungen nicht preiszugeben, so die Richter. Doch sei sie "nach deutschem Recht gesetzlich vorgesehen und verfolgt einen legitimen Zweck, nämlich das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf Erhebung der Kirchensteuer zu gewährleisten".

Der Mann war zuvor mit seiner Forderung nach einer "neutralen" Lohnsteuerkarte ohne Hinweis auf die Religionszugehörigkeit vor deutschen Gerichten gescheitert.

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