Rente für Homo-Partner bleibt weiter das Ziel

FRANKFURT AM MAIN (pei). Ein Frankfurter Allgemeinarzt hat seine Klage gegen das Ärzteversorgungswerk zurückgezogen. Er wollte erreichen, dass auch gleichgeschlechtliche Partner einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente erhalten.

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Die Klage des Frankfurter Allgemeinarztes Dr. Zlatko Prister richtete sich gegen das Versorgungswerk Hessen. Ziel war es, dass eben nicht nur Ehepartner, sondern auch eingetragene Lebenspartner künftig einen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente aus der Ärzteversorgung haben.

In der mündlichen Verhandlung wies das zuständige Verwaltungsgericht aber darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht 2007 eine ähnlich gelagerte Klage abgewiesen hatte (wir berichteten). Das oberste Gericht hatte dabei allerdings die Satzungsgeber der Versorgungswerke aufgefordert, "nach angemessener Zeit" zu prüfen, ob sich die Versorgungssituation überlebender Ehepartner und Lebenspartner in der Lebenswirklichkeit angenähert haben und ob sich deshalb eine Anpassungsnotwendigkeit ergebe. Prister zog daher seine Klage zurück.

Ob und wann eine solche Überprüfung der Situation geschieht, ist völlig unklar. Der Arzt hofft jetzt auf eine künftige rot-grüne Landesregierung in Hessen. Die beteiligten Parteien wenden sich in ihren Programmen gegen die Diskriminierung Homosexueller. Die Berliner Ärzteversorgung wurde beispielsweise durch Landesgesetz zur Gleichstellung verpflichtet. Aber auch in Hessen tut sich bereits etwas: So hat kürzlich das Versorgungswerk der hessischen Rechtsanwälte die Gleichbehandlung von Hinterbliebenen aus Ehe und Lebenspartnerschaft in seine Satzung aufgenommen. In einem kapitalgedeckten Alterssicherungssystem sei diese Gleichstellung sachgerecht, so die Anwaltsversorgung.

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