Staatsanwaltschaft

Revision gegen Freispruch für Ex-KV-Funktionäre

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Verdacht der Untreue gegen vier ehemalige Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin ist auch nach dem Freispruch vor dem Landgericht Berlin noch nicht restlos ausgeräumt.

Denn die Staatsanwaltschaft Berlin hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. April eingelegt (Az.: 528 KLs 42/14). Nun werden sich die Ex-Funktionäre wohl vor dem Bundesgerichtshof verantworten müssen.

Infrage steht, ob die Auszahlung von insgesamt 548.000 Euro Übergangsgeld im Jahr 2011 den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Eine Begründung für die Revision ist nach Angaben der Berliner Strafgerichte noch nicht erfolgt, da auch die schriftliche Urteilsbegründung für den Freispruch noch nicht vorliegt. (ami)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag