Staatsanwaltschaft

Revision gegen Freispruch für Ex-KV-Funktionäre

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BERLIN. Der Verdacht der Untreue gegen vier ehemalige Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin ist auch nach dem Freispruch vor dem Landgericht Berlin noch nicht restlos ausgeräumt.

Denn die Staatsanwaltschaft Berlin hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. April eingelegt (Az.: 528 KLs 42/14). Nun werden sich die Ex-Funktionäre wohl vor dem Bundesgerichtshof verantworten müssen.

Infrage steht, ob die Auszahlung von insgesamt 548.000 Euro Übergangsgeld im Jahr 2011 den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Eine Begründung für die Revision ist nach Angaben der Berliner Strafgerichte noch nicht erfolgt, da auch die schriftliche Urteilsbegründung für den Freispruch noch nicht vorliegt. (ami)

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