Kommentar zur E-Zigarette

Richtiger Ruf nach Evidenz

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Werbung hat mit der Realität oft wenig zu tun. Um mit ihrem Produkt zu überzeugen, gehen Unternehmen gern in die Vollen. Im Wettstreit um die Gunst der Kunden wollen sie schließlich besser, schöner, schneller oder zumindest billiger erscheinen als die Konkurrenz. Dass Reklame-Sprüche nicht der Aufklärung dienen, weiß eigentlich jeder.

Nicht alles, was den Marketingstrategen so einfällt, kann man aber mit Gelassenheit betrachten. Werbeaussagen im Gesundheitswesen müssen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm zu Recht klargestellt.

Die Richter haben einem Vertreiber von E-Zigaretten die Werbung untersagt, diese seien mindestens 1000mal weniger schädlich als Tabakzigaretten und enthielten Nikotin als einzigen Schadstoff. Für beide Behauptungen gibt es nach einem wissenschaftlichen Gutachten keinen Beleg.

Die Folgen des Konsums von E-Zigaretten sind noch nicht geklärt, deshalb dürfen Verbraucher nicht mit übertriebenen Versprechen in die Irre geführt werden. Daran ändert auch die mögliche größere gesundheitliche Gefährdung von Rauchern und Nichtrauchern durch die Tabakzigaretten nichts. Auch weniger schädlich ist immer noch schädlich.

Lesen Sie dazu auch: E-Zigaretten: Verharmlosung untersagt

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