Betrugsverdacht

Rostocker Neurochirurg schweigt

Er soll Leistungen abgerechnet haben, die er gar nicht oder nur teilweise erbracht hatte. Vor dem Landgericht Rostock muss sich deshalb ein Neurochirurg für Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe verantworten. Ermittelt wird gegen den Arzt auch wegen möglicher Kunstfehler.

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ROSTOCK. Begleitet von vielen Zuschauern hat am Mittwoch vor dem Rostocker Landgericht der Prozess gegen einen 50-jährigen Neurochirurgen begonnen. Er muss sich wegen Abrechnungsbetrugs in 17 Fällen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, Rechnungen für Leistungen erstellt zu haben, die er nie oder nicht in dem angegebenen Umfang erbracht hat. Damit soll er laut Anklage einen Gesamtschaden von rund 1,5 Millionen Euro verursacht haben.

Der Angeklagte wollte sich am ersten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Vorsitzende Richter schlug ihm vor, über ein umfassendes Geständnis nachzudenken. In diesem Falle könne er mit einer Verurteilung zu maximal vier Jahren Haft rechnen. Auch dazu gab es keine Reaktion des Angeklagten.

Etwa dreißig Zuschauer waren zum Prozessauftakt gekommen, darunter einige ehemalige Patienten des Arztes. Hin und wieder war ein deutliches Raunen der Prozessbesucher zu vernehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt parallel noch wegen mutmaßlich ärztlicher Kunstfehler gegen den Neurochirurgen.

Die in Verdacht stehenden Betrügereien sollen laut Anklage den Krankenkassen bei einer Revision der Jahre 2007 bis 2009 aufgefallen sein. Daraufhin habe der Arzt 2010 die kassenärztliche Zulassung verloren.

Bis April 2013 behandelte er in seiner Praxis weiter Privatpatienten. Doch auch dabei soll es Unregelmäßigkeiten gegeben haben: Er soll bereits beglichene Rechnungen an Inkassounternehmen verkauft haben, die von den Patienten natürlich kein Geld mehr erhielten. Diese Unternehmen haben Zivilklagen gegen den Arzt eingereicht, wie der Vorsitzende Richter sagte.

2013 sei der Arzt dann in die Schweiz gewechselt, wo er eine für seine Zulassung notwendige "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Gesundheitsamtes gefälscht haben soll. Daraufhin habe er vom Kanton Zürich die Arbeitserlaubnis erhalten und auch dort Patienten behandelt.

Am Rande des Prozesses sagte eine 51-jährige ehemalige Krankenschwester, dass sie nach einer angeblich unnötigen Bandscheiben-Op unter Taubheitsgefühlen im Bein litt. Sie wolle dem Arzt im aktuellen Prozess noch einmal ins Gesicht sehen.

Zunächst sind elf weitere Prozesstage anberaumt, zahlreiche Zeugen sollen gehört werden. Allerdings muss sich der Chirurg nur wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs verantworten, die möglichen Kunstfehler sind nicht Gegenstand des Verfahrens, wie das Landgericht vor Prozessbeginn mitgeteilt hatte. (dpa)

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