Rundfunkgebühr trotz schriftlicher Abmeldung

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SAARLOUIS (dpa). Wer einen Fernseher oder ein Radio besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen - auch wenn er die Geräte nie einschaltet. Eine Abmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) allein reicht nicht aus, um der Abgabe zu entgehen, man muss auch seinen Empfangsapparat abschaffen. Das berichtet die "Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis. Ein Betroffener, der sich bei der GEZ abgemeldet hat, muss laut Urteil auch belegen, dass es im Haushalt tatsächlich kein empfangsbereites Rundfunk- oder Fernsehgerät gibt. Konkret verlangten die Richter, dass die Geräte entweder abgeschafft oder unbrauchbar gemacht werden müssen. Solange dies nicht der Fall sei, bestehe die Rundfunkgebührenpflicht fort.

Az.: 6 K 1646/08

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