RKI

SARS-CoV-2-positiv? MFA darf trotzdem ran

In Krisenzeiten billigt das Robert Koch-Institut niedergelassenen Haus- und Fachärzten auch den Einsatz Corona-infizierten Personals in der Versorgung zu – unter strikten Auflagen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Der Mund-Nasen-Schutz sollte in Praxen in Corona-Zeiten Standard sein.

Der Mund-Nasen-Schutz sollte in Praxen in Corona-Zeiten Standard sein.

© shirhan / Getty Images / Thinkstock

Berlin. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zur Versorgung von SARS-CoV-2-Patienten in Arztpraxen aktualisiert. Es reagiert damit auf angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens realistischer werdende Szenarien der Personalengpässe in Haus- und Facharztpraxen. Wie es heißt, sollten Praxischefs von den Handlungsoptionen nur Gebrauch machen, wenn andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung ausgeschöpft sind und somit die adäquate Patientenversorgung gefährdet ist. „Diese Anpassungen sollten möglichst gemeinsam mit dem Gesundheitsamt vorgenommen werden“, mahnt das RKI.

Konkret geht es um den Einsatz von Praxismitarbeitern, die entweder Erkältungssymptome aufzeigen oder positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. So empfiehlt das RKI, im Falle eines relevanten Personalmangels in der Praxis, zum Beispiel Medizinische Fachangestellte (MFA) mit Erkältungssymptomen in der Patientenversorgung einzusetzen. Voraussetzung sei allerdings das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) während der gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz.

Einsatz nur bei COVID-19-Patienten

Ist eine MFA positiv auf SARS-CoV-2 getestet, so sollte sie bei relevanten Personalmangel in Haus- und Facharztpraxen „in absoluten Ausnahmefällen“ und dann auch ausschließlich zur Versorgung von COVID-19-Patienten eingesetzt werden, so das RKI. Dabei sei selbstverständlich der MNS zu tragen.

In die Versorgung von Nicht-COVID-19-Patienten könnten diese Mitarbeiter erst wieder eingebunden werden, wenn sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei seien und zwei negative SARS-CoV-2-Tests im Abstand von 24 Stunden vorweisen, so das RKI.

Stundung für Praxen in Schieflage

Praxen, die bedingt durch die Corona-Pandemie an Personalmangel leiden und vorübergehend in Schieflage geraten, können unter Umständen von den gesetzlichen Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge zumindest für die Monate März und April erwarten, teilte der GKV-Spitzenverband am Mittwoch mit.

„Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind“, heißt es.

Praxen und COVID-19

  • Studie startet: Das Institut und die Poliklinik für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf starten eine Hausarztbefragung.
  • Zielstellung: Sie hat das Ziel, hausärztliche Praxen in der Bewältigung der aktuellen Corona-Erkrankungswelle und zukünftigen Epidemien/ Pandemien zu unterstützen.
  • Infos zur Studie gibt es online.
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Beschluss des 128. Deutschen Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!