Umstrittene Anrufung des Vermittlungsausschusses

SPD-Minister Jung rechnet nicht mit Länder-Blockade bei Krankenhausreform

Saarland Gesundheitsminister Magnus Jung zeigt sich überzeugt, dass das KHVVG auch nach dem Scheitern der Ampel in Kraft treten kann. Die Länder wüssten um die Folgen, wenn die Reform auf der Strecke bleibt.

Veröffentlicht:

Saarbrücken. Die Krankenhausreform wird nach Einschätzung des saarländischen Gesundheitsministers Magnus Jung (SPD) trotz des Scheiterns der Ampel noch in Kraft treten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt, ist nicht gering“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Saarbrücken. Er räumte allerdings ein, dass er in den letzten 14 Tagen immer wieder unterschiedliche Signale erhalten habe.

Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Oktober verabschiedet. Die Abstimmung im Bundesrat findet voraussichtlich am 22. November statt. Mehrere Länder haben einen Antrag angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einige Änderungen durchzusetzen.

Nach dem Eindruck von Jung hat aber inzwischen „auch der Letzte kapiert“, dass dies das Ende des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) in der laufenden Legislaturperiode bedeuten würde. Dies wiederum hieße, dass vor Ende 2025 vom Bund „kein Geld und keine Klarheit“ für die klammen Kliniken zu erwarten wäre. Deshalb, so Jung, sei es unabhängig von Details klüger, erst einmal das Gesetz zu verabschieden und gegebenenfalls später nach zu justieren. (kud)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

BSG klärt Verjährungsfristen für Krankenhausrechnungen

Urteil

BSG definiert, wann Neugeborenen-Infektion „angeboren“ ist

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein