Kommentar zur KBV-Honorarforderung

Scheinargumente ums Geld

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Es sind bewährte pawlowsche Reflexe: Der Spitzenverband der Krankenkassen spricht von rhetorischen Kniffen der KBV, wenn diese fordert, dass das nach Tarif gestiegene Oberarztgehalt als Bezugsgröße in den Honorarverhandlungen mit zu berücksichtigen ist.

Die echten Arzthonorare lägen "bereits heute" mehrere 10.000 Euro über dem kalkulatorischen Arztlohn von 105.000 Euro.

Die Reaktion der Krankenkassen zeigt jedoch vor allem eines: Die Welt eines selbstständig wirtschaftenden Arztes ist den Kassenfunktionären offenbar sehr fremd. Ein Unternehmer, der ein Arzt eben auch ist, braucht zusätzlich zu diesem "Arztlohn" zum einen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals, zum anderen eine Risikoprämie.

Das Gehalt eines Oberarztes ist nicht danach bemessen, dass er ein medizintechnisches Gerät, das kaputt geht, selbst neu anschaffen könnte. Der niedergelassene Arzt muss mit dem Honorar genau das leisten - und viele andere Risiken tragen, etwa die MFA auch dann bezahlen, wenn sie krank wird.

Wer also der Öffentlichkeit unterschieben will, dass es niedergelassenen Ärzten besser ginge als Oberärzten, weil die Honorarsumme höher liege als das Oberarztgehalt, argumentiert letztlich unredlich.

Lesen Sie dazu auch: Arztlohn: KBV eröffnet mit 28.000 Euro die Honorarrunde

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 17.07.201412:38 Uhr

Danke, Hauke Gerlof,

für diese klaren Worte. Die Spitzenkräfte im GKV-Spitzenverband Bund (SpiBu) der gesetzlichen Krankenkassen haben in ihren wohltemperierten, nach Feng-Shui ausgerichteten Büroetagen und einem vertraglich abgesicherten Dienstverhältnis als Leitende Angestellte keinen blassen Schimmer von der grundsätzlich anderen Welt der selbstständig ("selbst und ständig") niedergelassenen Vertragsärzteschaft als Haus-, Fach- und Spezialärzte.

Aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre blinden Flecken: Der fiktive "kalkulatorische Arztlohn" als durchschnittliches Klinik-Oberarztgehalt von 105.000 Euro stammt aus dem Jahr 2008 und soll lt. KBV bei derzeit durchschnittlich 133.000 Euro per annum liegen (Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/59383). Doch hierbei "vergisst", ob nachlässig oder vorsätzlich sei dahingestellt, die KBV, dass z u s ä t z l i c h e Sozialleistungen arbeitgeberseitig hinzukommen, die von einem selbstständigen Praxisinhaber zu 100 Prozent selbst getragen werden müssen. Von daher eine klassische KBV-"Milchmädchenrechnung".

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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