Kommentar zur KBV-Honorarforderung

Scheinargumente ums Geld

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Es sind bewährte pawlowsche Reflexe: Der Spitzenverband der Krankenkassen spricht von rhetorischen Kniffen der KBV, wenn diese fordert, dass das nach Tarif gestiegene Oberarztgehalt als Bezugsgröße in den Honorarverhandlungen mit zu berücksichtigen ist.

Die echten Arzthonorare lägen "bereits heute" mehrere 10.000 Euro über dem kalkulatorischen Arztlohn von 105.000 Euro.

Die Reaktion der Krankenkassen zeigt jedoch vor allem eines: Die Welt eines selbstständig wirtschaftenden Arztes ist den Kassenfunktionären offenbar sehr fremd. Ein Unternehmer, der ein Arzt eben auch ist, braucht zusätzlich zu diesem "Arztlohn" zum einen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals, zum anderen eine Risikoprämie.

Das Gehalt eines Oberarztes ist nicht danach bemessen, dass er ein medizintechnisches Gerät, das kaputt geht, selbst neu anschaffen könnte. Der niedergelassene Arzt muss mit dem Honorar genau das leisten - und viele andere Risiken tragen, etwa die MFA auch dann bezahlen, wenn sie krank wird.

Wer also der Öffentlichkeit unterschieben will, dass es niedergelassenen Ärzten besser ginge als Oberärzten, weil die Honorarsumme höher liege als das Oberarztgehalt, argumentiert letztlich unredlich.

Lesen Sie dazu auch: Arztlohn: KBV eröffnet mit 28.000 Euro die Honorarrunde

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Potsdam

Erfundene GOÄ-Ziffer ist nicht berechnungsfähig

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 17.07.201412:38 Uhr

Danke, Hauke Gerlof,

für diese klaren Worte. Die Spitzenkräfte im GKV-Spitzenverband Bund (SpiBu) der gesetzlichen Krankenkassen haben in ihren wohltemperierten, nach Feng-Shui ausgerichteten Büroetagen und einem vertraglich abgesicherten Dienstverhältnis als Leitende Angestellte keinen blassen Schimmer von der grundsätzlich anderen Welt der selbstständig ("selbst und ständig") niedergelassenen Vertragsärzteschaft als Haus-, Fach- und Spezialärzte.

Aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre blinden Flecken: Der fiktive "kalkulatorische Arztlohn" als durchschnittliches Klinik-Oberarztgehalt von 105.000 Euro stammt aus dem Jahr 2008 und soll lt. KBV bei derzeit durchschnittlich 133.000 Euro per annum liegen (Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/59383). Doch hierbei "vergisst", ob nachlässig oder vorsätzlich sei dahingestellt, die KBV, dass z u s ä t z l i c h e Sozialleistungen arbeitgeberseitig hinzukommen, die von einem selbstständigen Praxisinhaber zu 100 Prozent selbst getragen werden müssen. Von daher eine klassische KBV-"Milchmädchenrechnung".

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Herzchirurg mit Installateurfirma

Das Doppelleben des Dr. Jean-Philippe Grimaud: Arzt und Klempner

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?