Arztvorbehalt

Schmerzhafte Lippenbehandlung: Geldstrafe für Kosmetikerin

Lippenunterspritzung ohne Erlaubnis: Eine Frankfurter Kosmetikerin wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie unter anderem gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen hat.

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Lippenunterspritzungen dürfen in Deutschland nur von Medizinern und Heilpraktikern durchgeführt werden. (Symbolbild mit Fotomodell)

Lippenunterspritzungen dürfen in Deutschland nur von Medizinern und Heilpraktikern durchgeführt werden. (Symbolbild mit Fotomodell)

© New Africa / stock.adobe.com

Frankfurt/Main. Nach einer für die Kundin schmerzhaften Lippenbehandlung ist eine Kosmetikerin vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagessätze) verurteilt worden. Ein Strafbefehl wurde am Freitag rechtskräftig, nachdem die 42 Jahre alte Angeklagte ihren Einspruch zurückgenommen hatte. Das Gericht ging von einem Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz sowie von fahrlässiger Körperverletzung aus.

Obwohl hierzu nur Mediziner und Heilpraktiker berechtigt sind, hatte die 42-Jährige im Juli vergangenen Jahres in einem Friseursalon eine Lippenunterspritzung bei einer Kundin vorgenommen. Die Kundin erlitt in der Folge starke Schmerzen, die auf eine falsche Behandlung zurückzuführen waren. Laut Urteil hatte die Kosmetikerin damit gegen standesrechtliche Vorschriften verstoßen sowie eine fahrlässige Körperverletzung begangen. (dpa)

Amtsgericht Frankfurt, Az.: 8950 Js 243136/20

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