Neu ab 1. April

Schmerztherapie: Beratung per Video abrechenbar

Veröffentlicht:

Berlin. Schmerztherapeutische Gespräche können ab dem 1. April auch per Videosprechstunde erfolgen. Das hat der Bewertungsausschuss noch am Freitag beschlossen, wie die KBV meldet. Die Regelung gelte von April an dauerhaft, also nicht nur während der Corona-Pandemie.

Dazu werden die Voraussetzungen zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 30708 (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie) im EBM-Abschnitt 30.7.1 um die Videosprechstunde erweitert. (reh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Design der CASPAR-Studie

© Springer Medizin Verlag GmbH, modi?ziert nach [2]

Diabetische Polyneuropathie

Capsaicin-Pflaster: Wirkung kann bei Mehrfachanwendung zunehmen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Grünenthal GmbH, Aachen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Lungenkrebs: Unbedingt an Testung des Tumors denken!

© Springer Medizin Verlag GmbH

Lungenkrebs: Unbedingt an Testung des Tumors denken!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen