Neu ab 1. April

Schmerztherapie: Beratung per Video abrechenbar

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Berlin. Schmerztherapeutische Gespräche können ab dem 1. April auch per Videosprechstunde erfolgen. Das hat der Bewertungsausschuss noch am Freitag beschlossen, wie die KBV meldet. Die Regelung gelte von April an dauerhaft, also nicht nur während der Corona-Pandemie.

Dazu werden die Voraussetzungen zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 30708 (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie) im EBM-Abschnitt 30.7.1 um die Videosprechstunde erweitert. (reh)

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