Direkt zum Inhaltsbereich

Untersuchungsausschuss

Schottdorf scheitert vor Gericht

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Montag die Beschwerde des Augsburger Laborunternehmers Dr. Bernd Schottdorf gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Landtags als unzulässig zurückgewiesen.

Dass sich ein Untersuchungsausschuss mit Sachverhalten befasst, die auch Gegenstand anhängiger oder bereits abgeschlossener Strafverfahren sind oder waren, verstoße für sich genommen weder gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz noch gegen die Justizgrundrechte der jeweiligen Angeklagten, heißt es in der Begründung des Verfassungsgerichtshofs.

Schottdorf hatte mit seiner Beschwerde gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Polizei- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf und der beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission ,Labor‘" - so wörtlich! - geltend gemacht, er sei dadurch in seinen Grundrechten betroffen.

Auch dem hat jetzt der Verfassungsgerichtshof teilweise widersprochen.

Soweit sich jedoch der Untersuchungsauftrag des Landtages auf den bisherigen Verlauf eines anhängigen Strafverfahrens bezieht, dürfe sich die Tätigkeit des Ausschusses nicht auf die Rechtsprechung der Richter erstrecken, "die von jeder politischen Verantwortlichkeit frei und daher der parlamentarischen Untersuchung schlechthin entzogen ist", heißt es in der Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaften hingegen jedoch gehörten als weisungsgebundene Behörde zur staatlichen Exekutive, ein mögliches Fehlverhalten könne daher Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein. (sto)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kostenstrukturanalyse

Privatanteil an den Einnahmen geht leicht zurück

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö†

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cholesterin

Intensive LDL-Senkung bei hohem Lp(a): Warum das schwierig werden kann

Lesetipps
Ausgestreckte Hand gegenüber einer Impfspritze.

© anyaivanova / Getty Images / iStock

Überprüft

5 Mythen übers Impfen im Faktencheck

Eine Frau in den Wechseljahren leidet unter Hitzewallungen.

© Diane Diederich / Getty Images / iStock

Über eine Million Datensätze

Wie die Menopause Körperprozesse beeinflusst