Untersuchungsausschuss

Schottdorf scheitert vor Gericht

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MÜNCHEN. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Montag die Beschwerde des Augsburger Laborunternehmers Dr. Bernd Schottdorf gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Landtags als unzulässig zurückgewiesen.

Dass sich ein Untersuchungsausschuss mit Sachverhalten befasst, die auch Gegenstand anhängiger oder bereits abgeschlossener Strafverfahren sind oder waren, verstoße für sich genommen weder gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz noch gegen die Justizgrundrechte der jeweiligen Angeklagten, heißt es in der Begründung des Verfassungsgerichtshofs.

Schottdorf hatte mit seiner Beschwerde gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Polizei- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf und der beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission ,Labor‘" - so wörtlich! - geltend gemacht, er sei dadurch in seinen Grundrechten betroffen.

Auch dem hat jetzt der Verfassungsgerichtshof teilweise widersprochen.

Soweit sich jedoch der Untersuchungsauftrag des Landtages auf den bisherigen Verlauf eines anhängigen Strafverfahrens bezieht, dürfe sich die Tätigkeit des Ausschusses nicht auf die Rechtsprechung der Richter erstrecken, "die von jeder politischen Verantwortlichkeit frei und daher der parlamentarischen Untersuchung schlechthin entzogen ist", heißt es in der Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaften hingegen jedoch gehörten als weisungsgebundene Behörde zur staatlichen Exekutive, ein mögliches Fehlverhalten könne daher Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein. (sto)

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