Arbeiten in der Schweiz

Schweizer Qualitätsoffensive stärkt Position deutscher Ärzte

Dem Schweizer Gesundheitssystem droht eine Kostenexplosion – vor allem durch den Wildwuchs ausländischer Ärzte im ambulanten Bereich. Nun soll an den Stellschrauben Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikation für Mediziner gedreht werden – ein Quasi-Heimvorteil für Ärzte aus Deutschland.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Ärztejobs in der Schweiz stehen bei ausländischen Medizinern hoch im Kurs.

Ärztejobs in der Schweiz stehen bei ausländischen Medizinern hoch im Kurs.

© niyazz / stock.adobe.com

BERN. Die Schweiz zieht ausländische Ärzte und Inhaber eines außerhalb der Alpenrepublik erworbenen, berufsqualifizierenden Abschlusses weiter wie ein Magnet an. Für 2016 weist die Medizinerstatistik des Schweizer Berufsverbands der Ärzte FMH 36.175 in der Schweiz tätige Ärzte auf – 2015 waren es noch 35.325.

Insgesamt 11.900 – und damit 32,9 Prozent – der berufstätigen Ärzte in der Schweiz stammten 2016 aus dem Ausland oder waren Inhaber eines ausländischen Arztdiploms. 2015 betrug deren Anteil noch 31,5 Prozent. Unter den ausländischen Ärzten stammten im vergangenen Jahr laut FMH 53,6 Prozent – und damit die eindeutige Mehrheit – aus Deutschland, mit weitem Abstand gefolgt von Österreich (10,8 Prozent) und Italien (9,6 Prozent).

Die FMH-Statistik zeigt auch deutlich, dass sich die ausländischen Ärzte mit 38,4 Prozent in der Regel eher für eine Tätigkeit im stationären Bereich entscheiden als für eine Berufsausübung im ambulanten Sektor (27,6 Prozent).

Aber gerade Letzterer treibt vielen Kantonen und dem Bundesrat die Sorgenfalten auf die Stirn, da sich ausländische Ärzte offensichtlich gezielt in die privatwirtschaftliche Niederlassung begeben und zulasten der "Grundversicherung" genannten Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren.

Durch die ungesteuerte Mengenausweitung im ambulanten Bereich sehen sich die Eidgenossen einer drohenden OKP-Kostenlawine ausgesetzt.

Zulassungssteuerung bisher erfolglos

So hat der Kanton Tessin nach der Ablehnung einer Vorlage zur Steuerung des ambulanten Bereichs am 18. Dezember 2015 im Parlament die Verlängerung von Artikel 55a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), der diese Steuerung regelt, um weitere drei Jahre gefordert.

Wie es in einem entsprechenden Bundesratsbericht zu "Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten" heißt, sah sich das Parlament bereits kurz nach dem Inkrafttreten des KVG im Jahre 1996 "aufgrund des starken Kostenanstiegs im ambulanten Bereich dazu veranlasst, nach einer Lösung zur Kontrolle der Versorgung in diesem Bereich zu suchen."

Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die Freizügigkeit im Jahr 2002 habe der Bundesrat im selben Jahr bereits eine auf drei Jahre beschränkte Bedürfnisklausel eingeführt. "Seither haben der Bundesrat und das Parlament immer wieder nach neuen Wegen gesucht, um das Leistungsangebot im ambulanten Bereich zu steuern, jedoch ohne Erfolg", so das Fazit der Experten.

Die Zulassungsbeschränkung, die dreimal in teilweise unterschiedlichen Formen verlängert wurde, lief am 31. Dezember 2011 aus. Aufgrund der sehr starken Zunahme frei praktizierender Ärzte in gewissen Regionen sei sie am 1. Juli 2013 mit einem dringlichen Bundesgesetz erneut für drei Jahre in Kraft gesetzt worden.

Im Jahr 2015 wurde die Vorlage des Bundesrats zur Steuerung des ambulanten Bereichs vom Parlament in der Schlussabstimmung abgelehnt, obwohl sie auf einem Modell des FMH und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) beruhte und unter Einbezug der Akteure dieses Bereichs erarbeitet worden war, wie es in dem Bericht heißt.

Stationär tätige Klinikärzte außen vor

Nun starten die Eidgenossen den nächsten Versuch, die Zulassungshürden für Ärzte im ambulanten Bereich höher zu hängen. Dies soll alle Mediziner treffen, die ihren berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Alpenrepublik erworben haben und im ambulanten Bereich zulasten der OKP tätig sein wollen – zum Beispiel in freier, privatwirtschaftlicher Niederlassung oder als angestellte Ärzte im ambulanten Krankenhausbereich der sogenannten Zentrums- und Grundversorgung der allgemeinen Krankenhäuser.

Ärzte in spezialisierten Kliniken sind demnach außen vor. Ebenso trifft die Maßnahme nicht die angestellten Klinikärzte, die in der Schweiz in der stationären Versorgung tätig sind. Denn nach geltendem Recht regelt der Bundesrat im stationären Bereich die Zulassung von Ärzten und anderen Leistungserbringern.

Der Bundesrat hat nun vor Kurzem einen Gesetzesentwurf zur Änderung des KVG präsentiert. Das dreistufige Konzept "erhöht die Anforderungen an die Zulassung aller ambulanten Leistungserbringer zur Tätigkeit zulasten der OKP in Bezug auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit und stellt den Kantonen gleichzeitig ein wirksames Instrument zur Kosteneindämmung im ambulanten Bereich zur Verfügung", wie das für den Gesetzgebungsprozess federführende Innenministerium betont. Bis zum 25. Oktober haben relevante Zielgruppen Zeit, sich zu dem Gesetzesentwurf zu äußern.

Pluspunkt: Deutsch

Am 1. Januar 2018 tritt laut Ministerium der zweite Teil des revidierten Bundesgesetzes über die Medizinalberufe (MedBG) in Kraft, das zusammen mit dem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) die Frage der berufsspezifischen Qualifikationserfordernisse en détail regelt.

Das neue Gesetz soll – als erste "Interventionsebene – das Niveau der zur Ausübung eines universitären Medizinalberufs erforderlichen Kompetenzen, beispielsweise in Bezug auf die Sprachkenntnisse und damit das Qualitätsniveau der medizinischen Leistungen anheben.

Deutsche Ärzte können hier als Muttersprachler im Vergleich zu anderen Bewerbern einen deutlichen Vorteil für sich verbuchen – wie sie es bereits in der stationären Versorgung tun, da die Schweizer gerne in einer ihrer Landessprachen behandelt werden, wie es von Seiten des Krankenhausverbandes H+ heißt.

Eine von den Versicherern gemeinsam benannte Organisation soll dann auf der zweiten Interventionsebene den Auftrag erhalten, die neuen Zulassungsgesuche der Mediziner zu prüfen. Die dritte Interventionsebene legt die Regulierung des Versorgungsangebots in die Hände der Kantone. Diese sollen fortan die Möglichkeit haben, ihrem Bedarf entsprechende Ärzte-Höchstzahlen festzulegen.

Ausländische Ärzte ziehen Klinik vor

Der ärztliche Berufsverband FMH warnt indirekt vor zu strengen Restriktionen. "Zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung werden in der Schweiz heute noch zu wenige medizinische Nachwuchskräfte ausgebildet. Daher sind wir auf Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischen Diplom angewiesen, die eine Arzttätigkeit in der Schweiz aufnehmen", schrieb FMH in einer Reaktion auf die Bundesratsinitiative zur strengeren ärztlichen Zulassungsregelung.

So seien allein im letzten Jahr 1302 eidgenössische Facharzttitel erteilt worden, wovon rund 44 Prozent an Ärzte mit einem ausländischen Arztdiplom gegangen seien. Darüber hinaus seien über 1500 ausländische Facharzttitel anerkannt worden.

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