Versicherungstipp

Self Storage – Schutz durch Hausratpolice?

Veröffentlicht:

KÖLN. Flexibel anmietbare Lagerflächen sind für viele Verbraucher eine Möglichkeit, Möbel oder anderen Hausrat unterzubringen, wenn im Keller oder auf dem Dachboden zu wenig Platz ist. Beim sogenannten Self Storage bieten die Unternehmen in großen Gebäuden sofort verfügbaren Lagerraum in verschiedenen Größen an. Wer Möbel, Akten oder hochwertige Gegenstände zeitweilig in solchen Räumen unterbringen will, sollte sich auch um den Versicherungsschutz kümmern, empfiehlt der Versicherer Ergo.

Zwar sind die gelagerten Gegenstände in den Self-Storage-Räumlichkeiten ziemlich sicher, da die Anbieter sich um Brandschutzmaßnahmen, Videoüberwachung und Sicherheitsdienst kümmern. Aber die Unternehmen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

"Wer einen Teil seines Hausrats in Self Storages lagern möchten, sollte sich bei seiner Hausratversicherung erkundigen, ob und wie lange die Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände abgesichert sind", rät Tanja Cronenberg, Expertin für Schadenmanagement bei der Ergo. Einige Policen schließen die Außenversicherung des Hausrates beispielsweise für bis zu sechs Monate mit ein. Wichtig zu wissen: Das ausgelagerte Eigentum ist nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme abgesichert.

"Viele Versicherer decken in der Außenversicherung zehn Prozent der Versicherungssumme ab. Es gibt jedoch auch Policen, die bis zu 30 Prozent übernehmen", weiß die Ergo-Expertin. Eine Zusatzpolice ist empfehlenswert, wenn der komplette Hausstand eingelagert ist, etwa während eines Auslandsjahres, oder einzelne Gegenstände über einen längeren Zeitraum verwahrt werden sollen. (acg)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungen

Was bei einer Arzthaftpflicht wichtig ist

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP

Neue Statistik

72.000 Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse