Direkt zum Inhaltsbereich

Verwaltungsgericht

Senioren können sich nicht sofortige Corona-Impfung erklagen

Ein 84-jähriges Ehepaar versuchte vergebens, sich einen zeitnahen Termin für eine Corona-Impfung zu erklagen. Das Gericht wertet den Vorrang von Beschäftigen und Bewohnern von Heimen als rechtmäßig.

Veröffentlicht:

Gelsenkirchen. Alte Menschen können sich nicht eine sofortige Corona-Impfung erklagen. Der Vorrang für Beschäftigte und Bewohner in Heimen ist zulässig und rechtmäßig, wie jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden hat.

Es wies damit ein 84-jähriges Ehepaar aus Essen ab, das dort in einer eigenen Wohnung lebt. Sie meinten, wegen ihres Alters hätten sie ein besonders hohes Risiko, an SARS-CoV-2 zu versterben oder unheilbar zu erkranken. Bei der Impfung müssten sie daher vor den unter 80-jährigen Bewohnern und Beschäftigten der Heime drankommen. Von der Stadt Essen verlangten sie daher eine sofortige Impfung oder zumindest einen zeitnahen Termin.

Gericht: Keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte dies jedoch ab. Impfungen seien „nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe“ möglich. Dass dabei mobile Impfteams zunächst die Pflegeheime versorgen, sei keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dies entspreche den Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Über 80-Jährige, die in ihrer eigenen Wohnung leben, seien deutlich weniger Kontakten ausgesetzt und könnten diese besser selbst kontrollieren. In Heimen sei dies nicht in gleichem Maße möglich, das Schutzbedürfnis sei dort daher ungleich höher. Gegen diesen Eilbeschluss kann das Ehepaar noch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster anrufen. (mwo)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 20 L 1812/20

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ideen für den ärztlichen Ruhestand

Praxisabgabe – und dann?

Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt