Patientenwunsch
Sicherer Zugang zu Gesundheitsdaten
BERLIN. Die unabhängige Aufklärung über Chancen und Risiken neuer Gesundheitstechnologien sowie die Bereitstellung eines sicheren Patientenzugangs zu Gesundheitsdaten wird zusammen mit Qualitätsstandards in der Gesundheitsversorgung als wichtigste Rahmenbedingung gesehen: Das ist ein Fazit, das Bundesforschungsministerin Johanna Wanka vor Kurzem im Anschluss an die ZukunftsNacht gezogen hat.
Dort hatte sie sich mit rund 200 Gästen zum Thema "Gesundheit neu denken - Wohlergehen durch Hightech-Medizin und Selbstoptimierung?" ausgetauscht. I
m Forschungsbereich schließlich stimmte rund die Hälfte der Diskussionsteilnehmer für eine Stärkung der Versorgungsforschung. (maw)







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


