Neue Laborabrechnung

So lässt sich Umsatz retten

Die neuen Vergütungsregeln bei der Laborabrechnung, die ab 1. April gelten, werfen bei Ärzten viele Fragen auf. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Umsatzverlust minimieren können.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Blutproben vor der Analyse im Labor: Das Budget für Hausärzte wird in Zukunft anders als bisher berechnet.

Blutproben vor der Analyse im Labor: Das Budget für Hausärzte wird in Zukunft anders als bisher berechnet.

© Klaus Rose

Der Beitrag in der "Ärzte Zeitung" über die Änderungen im Laborkapitel und besonders beim Wirtschaftlichkeitsbonus (EBM-Nummer 32001, 1,70 Euro) hat bei vielen Vertragsärzten Fragen aufgeworfen. Denn Umsatzverluste im vierstelligen Bereich je Quartal können schnell die Folge sein.

Das liegt zum einen daran, dass von April an die EBM-Nr. 32001 nur noch dann in der Abrechnung zugesetzt wird, wenn der Arzt keine der Ausnahmekennziffern abgerechnet hat (Nr. 32005 bis 32023).

Zum anderen ist in Zukunft der Behandlungsfall, nicht mehr der Arztfall Basis für den Ansatz des Wirtschaftlichkeitsbonus.

Ärzte, die bisher viele Patienten gemeinsam behandelt haben, werden in Zukunft daher den Wirtschaftlichkeitsbonus nur noch einmal je im Quartal behandelten Patienten ausgezahlt bekommen.

Nicht alle profitieren vom Bonus

Die Laborregeln in Kürze

Wirtschaftlichkeitsbonus (I): Berechnungsgrundlage ist in Zukunft der Behandlungsfall, nicht mehr der Arztfall.

Wirtschaftlichkeitsbonus (II): Bei Fällen, in denen eine der Ausnahmekennziffern eingetragen ist, fällt der Laborbonus weg.

Laborbudget: Auch bei der Berechnung des Laborbudgets sind in Zukunft Behandlungsfälle die Basis, nicht mehr die Arztfälle.

Ärzte aus Fachgruppen, die je Fall einen hohen Wirtschaftlichkeitsbonus bekommen, also zum Beispiel Onkologen (240 Punkte je Fall), Rheumatologen (130 Punkte), aber auch Hausärzte (48 Punkte) kann das hart treffen.

Das gilt besonders dann, wenn sie bisher ihr Laborbudget nicht ausgeschöpft oder nur knapp überschritten haben. Denn das bedeutet, dass sie bisher vom Wirtschaftlichkeitsbonus profitiert haben.

Wer noch dazu viele Patienten betreut, bei denen er bisher die Ausnahmekennziffern angesetzt hat, verliert dann besonders viel. Bei Rheumatologen und Onkologen, aber auch bei Diabetologen ist das häufig der Fall.

Erschwerend kommt hinzu, wenn die Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren oder in Berufsausübungsgemeinschaften arbeiten und einen hohen Anteil gemeinsam behandelter Patienten haben.

Laborbudget sollte genau kontrolliert werden

Doch lässt sich durchaus einiges tun, um die Umsatzverluste zu minimieren. Ansatzpunkte sind ein genaues Controlling des Laborbudgets, eine veränderte Organisation und eine Anpassung der angebotenen Leistungen, um Umsatzverluste auszugleichen.

Controlling des Laborbudgets: Das Laborbudget wird ab April wie der Bonus auf Basis der Behandlungsfälle berechnet. Um zu sehen, wie die Praxis beim Laborbudget steht, hilft einerseits ein Blick in die Abrechnungsbescheide der Vorquartale, die unter anderem ein Blatt zu den Laborleistungen enthalten.

"Eine BAG, die zuvor regelmäßig knapp unter oder sogar über ihrem Laborbudget gelegen hat, wird voraussichtlich besonders von den Änderungen betroffen sein", sagt Abrechnungsexperte Dr. Dr. Peter Schlüter aus Hemsbach.

Um die aktuellen Zahlen im Griff zu halten, helfe die Praxis-EDV leider nur bedingt, so Schlüter. Denn viele Leistungen würden ja per Überweisung ans Labor gegeben. Fürs Allgemeinlabor (Kapitel 32.2) gibt es teilweise monatlich versendete Budgetinformationen der Laborgemeinschaften.

Für alles andere müsse der Arzt mehr oder weniger per Hand herausziehen, wie viele Leistungen in Auftrag gegeben worden sind, und dann mit dem Budget abgleichen.

Wer dabei zum Beispiel feststellt, dass er sein Budget nicht ausschöpfen wird, sollte sich genau überlegen, ob er die Ausnahmekennziffern (EBM-Nr. 32005 bis 32023) ansetzt oder nicht.

Ausnahmeziffern ansetzen sollten Ärzte dann, wenn sie absehen, dass sie ihr Budget ausschöpfen oder deutlich überschreiten werden - und dann vor allem bei Patienten, die wirklich viel Labor benötigen.

So lässt sich ein Teil der Umsatzverluste beim Wirtschaftlichkeitsbonus vermeiden. Zu diesem Thema werden sich möglicherweise noch Juristen zu Wort melden.

Organisation: In Berufsausübungsgemeinschaften kann es sich lohnen, die Organisation anzupassen. Durch die gemeinsame Behandlung von Patienten wird kein zusätzlicher Laborbonus mehr generiert.

Synergieeffekte durch gemeinsame Behandlung etwa wegen Urlaubsvertretung oder auch bei unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten werden dadurch in der Regel aber eher nicht aufgehoben.

Leistungsangebot: Wer im Vorhinein weiß, dass er Umsatz verliert, kann versuchen, über ein Angebot zusätzlicher Leistungen oder auch durch Drehen an der Kostenschraube den Verlust auszugleichen.

Optimierungsmöglichkeiten gibt es hier in vielen Hausarztpraxen noch bei präventiven Leistungen, die extrabudgetär bezahlt werden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Dauerfrust mit dem Labor

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen