Sozialabgaben nicht gezahlt? Arzt droht Geldbuße!

Veröffentlicht:

BERLIN (reh). Zahlt ein Arzt nicht fristgemäß die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter, verstößt er damit nicht nur gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, sondern auch gegen die Berufsordnung für Ärzte. Und handelt sich eine Geldbuße ein.

Wie das Berufsgericht für Heilberufe in Berlin im Fall eines Urologen entschied, gehöre die ordnungsgemäße Entlohnung der Mitarbeiter zur gewissenhaften Ausübung des Arztberufes. Und die Sozialabgaben, also die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, seien nun einmal Bestandteil des Gehalts.

Der betroffene Urologe hatte von November 2000 bis April 2006 die Sozialabgaben wissentlich nicht an die zuständige Krankenkasse gezahlt und somit insgesamt 29  724,92 Euro unterschlagen. Mit Rücksicht auf seine beengten wirtschaftlichten verhältnisse verhängte das Gericht eine Geldbuße von 5000 Euro. Dies aber auch für weitere Vergehen.

Az.: 90 A 8.07

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Eckwerte für Bundeshaushalt 2025

Regierung will die GKV nur mit Darlehen stützen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Medikamenten-Wechselwirkungen

Gewusst wie: Vermeiden von Arzneimittelinteraktionen bei Älteren mit HIV

Lesetipps
Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld