Sperma nicht vernichtet: Ärzte müssen Unterhalt zahlen

DORTMUND (akr). Das Landgericht Dortmund hat zwei Ärzte für Geburtshilfe zur Übernahme der Unterhaltskosten für Zwillinge verurteilt.

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Geklagt hatte der Vater der Kinder. Er hatte Sperma in einer Klinik abgegeben. Die Probe sollte nach einem Jahr vernichtet werden. Seine Ex-Lebensgefährtin hatte sich damit aber drei Jahre später künstlich befruchten lassen.

"Die Ärzte waren verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Sperma nicht zu unbefugten Zwecken verwendet wird", sagt Richter Roland Büchel.

Ob des grundsätzlichen Charakters erwarten Beobachter, dass der Fall zum Bundesgerichtshof geht.

Az.: 4 O 320/10

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