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Augen-Op

Speziallinsen keine Leistung der PKV

Alterssichtigkeit ist keine Krankheit. Deshalb muss die PKV nicht für torische Multifokallinsen zahlen, so ein Amtsgericht.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Kosten für die Behebung von Alterssichtigkeit müssen private Krankenkassen nicht erstatten. Das hat das Amtsgericht (AG) München in einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil entschieden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Alterssichtigkeit keine Krankheit ist. Sie gehöre zum natürlichen Alterungsprozess des Menschen und sei damit eine physiologische, aber keine krankhafte Veränderung des menschlichen Auges.

Im konkreten Fall hatte sich 2012 ein damals 54-jähriger Mann, der an Grünem Star, Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmung litt, in beide Augen torische Multifokallinsen einsetzen lassen. Die Kosten von jeweils 963 Euro wollte er von seiner privaten Krankenversicherung ersetzt haben.

Diese jedoch war der Ansicht, dass Einstärken- oder Monofokallinsen, die einen Sehfehler ohne Hornhautverkrümmung ausgleichen, ausreichend sind, und erstattete dem Patienten insgesamt nur 400 Euro.

Diese Einstärkenlinsen hielt das Münchener Amtsgericht allerdings nicht für ausreichend. Medizinisch notwendig, so die Richter, seien allein torische Intraokularlinsen gewesen, mit denen der Graue Star, die Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmung behoben werden konnten. (juk)

Az.: 121 C 27553/12

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