Rechtsschutz

Spezielle Police für Ärzte lohnt sich

Ihrer Rechtsschutzversicherung bleiben viele Kunden oft jahrelang treu. Für Ärzte, die schon länger niedergelassen sind, kann es sich lohnen zu überprüfen, ob der von ihnen einst abgeschlossene Vertrag heute noch passend ist.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Für Praxisinhaber nicht existenziell aber ausgesprochen sinnvoll: die Rechtsschutzversicherung.

Für Praxisinhaber nicht existenziell aber ausgesprochen sinnvoll: die Rechtsschutzversicherung.

© Gina sanders / fotolia.com

KÖLN. Ein Patient, der seine Rechnung nicht bezahlen will, ein Hersteller, der ein mangelhaftes Ultraschallgerät geliefert hat oder ein Vermieter, der mit Eigenbedarfskündigung droht - es gibt viele Fälle, in denen Ärzte juristischen Beistand brauchen.

Damit das Kostenrisiko nicht zu groß wird, haben viele eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

"Die Rechtsschutzversicherung ist zwar nicht existenzsichernd wie eine Haftpflichtpolice, aber sie ist wirtschaftlich sinnvoll", sagt Nadja Bürger.

Sie ist Abteilungsleiterin ambulantes Gesundheitswesen beim auf das Heilwesen spezialisierten Versicherungsmakler Ecclesia.

Viele Rechtsschutzversicherer haben spezielle Angebote für Mediziner im Angebot. An diese sollten sich Praxisinhaber möglichst halten und nicht zu einem Feld-Wald-und-Wiesen-Anbieter gehen, empfiehlt Bürger.

Und: Praxisinhaber sollten alte Policen auch mal daraufhin überprüfen, ob sie noch passen. Denn anders als etwa in der Kfz-Versicherung werden Rechtsschutzanbieter selten gewechselt. Das betrifft zum Beispiel die Versicherungssumme.

"Man sollte darauf achten, dass der Versicherer eine unbegrenzte Versicherungssumme zur Verfügung stellt", sagt Expertin Bürger. Gerade ältere Verträge sähen häufig eine Begrenzung auf 1 Million DM (= 511 292 Euro) vor. "Das entspricht heutigen Anforderungen nicht mehr."

Ältere Versicherungsbedingungen passen heute häufig nicht mehr

Ältere Versicherungsbedingungen würden den Neuentwicklungen in der ärztlichen Berufsausübung oft nicht gerecht. Ärzte, die in Kooperationen arbeiten, in integrierten Versorgungsprojekten tätig sind oder angestellte Ärzte beschäftigen, sollten deshalb darauf achten, dass ihre Deckung noch zeitgemäß ist.

Auch Dr. Jan Vaterrodt, Sprecher von Roland Rechtsschutz, empfiehlt die regelmäßige Überprüfung der Deckung.

"Gerade wenn sich die Konstellation in einer Arztpraxis ändert, beispielsweise durch neue Mitarbeiter, kann es sinnvoll sein, auch beim Versicherungsschutz nachzubessern".

Generell lohnt sich in der Rechtsschutzversicherung der Blick in die Bedingungen. "Die Prämienniveaus der verschiedenen Anbieter liegen nicht sehr weit auseinander, die Inhalte aber schon", betont Nadja Bürger.

Der Rechtsschutz für freiberufliche Ärzte enthält in der Regel den Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Ein Arzt mit maximal drei Mitarbeiterinnen muss dafür zwischen 300 und 500 Euro im Jahr bezahlen.

Wünschen die Ärzte die Aufnahme zusätzlicher Bereiche wie etwa Steuerrechts-, Datenrechts- oder Internetrechtsschutz, kann es teurer werden.

Bürger hält es für sinnvoll, den Vertrags- und Sachrechtsschutz einzuschließen. Das ist nicht bei allen Unternehmen automatisch der Fall. Deshalb sollten Ärzte nachfragen.

Wer nicht in einer PVS Mitglied ist, kann vom Inkassorechtsschutz profitieren

Bei Gemeinschaftspraxen sind die beruflichen Belange über die Police abgedeckt. Bei dem Arzt, der als Versicherungsnehmer auftritt, umfasst die Police auch den Privatrechtsschutz.

Diesen Bereich müssen die übrigen Ärzte zusätzlich absichern, und dafür rund 100 bis 130 Euro im Jahr ausgeben, sagt Bürger. Bei den meisten Anbietern sind dabei Streitigkeiten der Praxispartner untereinander nicht gedeckt.

Einige Unternehmen bieten inzwischen auch einen Forderungs- oder Inkassorechtsschutz an, berichtet Bürger. "Er ist sinnvoll für Praxen, die sehr viele Selbstzahler haben und nicht mit privatärztlichen Verrechnungsstellen zusammenarbeiten."

Für die Höhe der Prämien spielt die Fachrichtung keine Rolle, Hausärzte zahlen dieselben Prämien wie Fachärzte, betont Vaterrodt von Roland. Er hält eine Versicherungssumme von einer Million Euro im Standard-Paket für ausreichend.

Mitglieder eines Berufsverbandes sollten abklären, ob und in welchen Umfang sie über den Verband eine Rechtsschutzdeckung haben, empfiehlt Bürger.

"Häufig besteht ein Vertrag des Verbands, den der Arzt individuell ergänzen kann." Zudem haben viele Berufsverbände Rahmen- oder Gruppenverträge abgeschlossen.

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