Intimfoto-Prozess
Staatsanwältin fordert vier Jahre Haft
Plädoyers im Gynäkologen-Prozess in Frankenthal: Die Anklage sieht sexuellen Missbrauch und fordert neben einem Berufsverbot vier Jahre Haft für den angeklagten Frauenarzt. Die Verteidigung hält dagegen.
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Staatsanwältin Anne Wolf sieht sexuellen Missbrauch in elf Fällen als erwiesen an.
© Daniel Reinhardt/dpa
FRANKENTHAL. Im Frankenthaler Frauenarztprozess hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und ein zweijähriges Berufsverbot für den 58-jährigen Gynäkologen aus Schifferstadt gefordert.
Staatsanwältin Anne Wolf sieht es als erwiesen an, dass der Frauenarzt in 1463 Fällen den persönlichen Lebensbereich seiner Patientinnen durch Bildaufnahmen verletzt hat. In elf Fällen sieht sie sexuellen Missbrauch als erwiesen an.
"Grenzwertige bis unerklärliche Untersuchungsmethoden"
Medizinisch grenzwertige beziehungsweise medizinisch unerklärliche manuelle und sonografische Untersuchungsmethoden seien zur sexuellen Stimulation des Arztes angewendet worden und insofern als sexuelle Handlung zu sehen.
Der Angeklagte selbst, so die Staatsanwältin, habe eine ambivalente Motivation eingeräumt.
Die Vertreter der Nebenkläger schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an, forderten aber aufgrund des Ausmaßes der psychischen Schädigungen für die Opfer ein lebenslanges Berufsverbot.
Verteidigung: In dubio pro reo
Die Verteidigung sieht eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren auf Bewährung als angemessen an. Der sexuelle Missbrauch liege schon allein aus rechtlichen Gründen nicht vor.
Eine eindeutige sexuelle Motivation bei den Untersuchungen habe der gynäkologische Sachverständige nicht feststellen können. Daher sei im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden, so Verteidiger Götz Stuckensen.
Zudem habe der psychiatrische Gutachter zwar eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten verneint, jedoch psychische Störungen attestiert.
Das Urteil wird für den 11. November erwartet. (bd)