Abrechnungsbetrug

Staatsanwalt klagt Ärzte und Apotheker an

Im Süddeutschen sollen 14 Ärzte und ein Apotheker die Kassen um mehr als 350.000 Euro betrogen haben. Jetzt kommt es zur Anklage.

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MEMMINGEN. Nach mehr als fünfjähriger Ermittlungsdauer erhebt die Staatsanwaltschaft Memmingen jetzt Anklage gegen 14 Ärzte und einen Apotheker wegen Abrechnungsbetruges.

Die Angeklagten werden sich in mehreren Hauptverhandlungen vor dem Schöffengericht Neu-Ulm verantworten müssen. Insgesamt belaufe sich der Schaden auf mehr als 350.000 Euro.

Dabei handelt es sich jedoch nur um Beträge aus solchen Vorgängen, die noch nicht verjährt sind. Der Gesamtschaden dürfte erheblich höher sein, heißt es. Einige Ärzte hätten inzwischen Geständnisse abgelegt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Memmingen nutzten der Apotheker aus dem Raum Tübingen und die beteiligten Ärzte Schwächen bei der Abrechnungs-Kontrolle im Gesundheitswesen aus. Eine Masche sei es gewesen, Sprechstundenbedarf zu überhöhten Preisen abzurechnen.

In anderen Fällen hätten die Ärzte Blanko-Rezepte ausgestellt, die nur mit ihrer Unterschrift versehen waren, oder aber Verordnungen geschrieben für Patienten, von denen sie gar nicht konsultiert worden waren.

Außerdem soll der Apotheker verbilligt erworbene Klinikware entgegen den Auflagen der Hersteller an die Arztpraxen weitergegeben, aber zum regulären, höheren Preis abgerechnet haben. Die Gewinne aus diesen Transaktionen habe der Apotheker mit den Ärzten geteilt.

Für das Schöffengericht Neu-Ulm ist Abrechnungsbetrug kein Neuland. Im Herbst vorigen Jahres wurde bereits der Fall eines Allgemeinarztes verhandelt, der ebenfalls zusammen mit dem jetzt angeklagten Apotheker Luft-Rezepte abgerechnet und damit sowie mit weiteren Abrechnungsdelikten die Kassen um mehr als 120.000 Euro hintergangen hatte. Das Gericht verhängte eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. (cw)

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