Corona-Impfpflicht für Gesundheitsberufe

Städtetag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht droht ins Leere zu laufen

Städtetags-Präsident Lewe fordert Bund und Länder auf, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dringend nachzubessern. Um die Gesundheitsämter zu entlasten, müsse die Pflicht im Gesetz mit einem Tätigkeitsverbot versehen werden.

Veröffentlicht:
Corona-Impfung: Ab 15. März müssen Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Virus geimpft sind.

Corona-Impfung: Ab 15. März müssen Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Virus geimpft sind.

© Fabian Sommer / dpa / picture alliance

Berlin. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, hat offene Fragen bei der beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen bemängelt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde nur Wirkung entfalten, „wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden klar erkennen können, in welchen Fällen Ungeimpfte ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen und welche Ausnahmen es gibt“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Samstag).

Hier stocherten im Moment alle im Nebel. „Zudem müssen die Verfahren deutlich vereinfacht werden, damit die Gesundheitsämter sie überhaupt durchführen können.“

Ämter müssten „Abertausenden Fällen“ einzeln nachgehen

Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Unter Kommunen, Betreibern und den Ländern gibt es Bedenken wegen der Umsetzbarkeit.

Lewe kritisierte: „So, wie es ist, wird das Gesetz ins Leere laufen.“ Denn die Gesundheitsämter bekämen nun „Abertausende Fälle wegen nicht nachgewiesener Impfungen gemeldet, denen sie einzeln nachgehen sollen“. Dieses Verfahren sei sehr aufwändig, die ohnehin am Limit arbeitenden Gesundheitsämter würden zeitnah kaum Entscheidungen über Tätigkeitsverbote aussprechen können. „Wir schlagen stattdessen vor, die Pflicht zur Impfung im Gesetz konsequent mit einem Tätigkeits- und Betretungsverbot zu versehen“, sagte Lewe.

Zudem gebe es viele offene Fragen: „Wir wissen zum Beispiel nicht, für wen genau die Impfpflicht gilt. Wir fordern Bund und Länder auf, umgehend Rechtsklarheit zu schaffen. Angesichts der knappen Zeit wird immer deutlicher, dass auch Übergangsfristen notwendig sein werden.“ (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Konferenz

„Safety Camp“: Virtuelles Monitoring im häuslichen Umfeld

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Christina Tschirner 31.01.202209:28 Uhr

Dann müssen konsequenterweise auch ungeimpfte Patienten Zutrittsverbot bekommen. Im Ernst?

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

NutriNet-Santé-Studie

Viel Konservierungsstoffe in der Nahrung – erhöhtes Krebsrisiko?

Datenanalyse

Demenzschutz durch Zosterimpfung: Studie liefert erneut Hinweise

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte „ePA“.

© Daniel Karmann/dpa

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant

So bitte nicht! Leichter kann man es Hackern kaum machen.

© Oleksandr Latkun/imageBROKER/picture alliance

Update

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten