Corona-Impfpflicht für Gesundheitsberufe

Städtetag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht droht ins Leere zu laufen

Städtetags-Präsident Lewe fordert Bund und Länder auf, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dringend nachzubessern. Um die Gesundheitsämter zu entlasten, müsse die Pflicht im Gesetz mit einem Tätigkeitsverbot versehen werden.

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Corona-Impfung: Ab 15. März müssen Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Virus geimpft sind.

Corona-Impfung: Ab 15. März müssen Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Virus geimpft sind.

© Fabian Sommer / dpa / picture alliance

Berlin. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, hat offene Fragen bei der beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen bemängelt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde nur Wirkung entfalten, „wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden klar erkennen können, in welchen Fällen Ungeimpfte ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen und welche Ausnahmen es gibt“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Samstag).

Hier stocherten im Moment alle im Nebel. „Zudem müssen die Verfahren deutlich vereinfacht werden, damit die Gesundheitsämter sie überhaupt durchführen können.“

Ämter müssten „Abertausenden Fällen“ einzeln nachgehen

Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Unter Kommunen, Betreibern und den Ländern gibt es Bedenken wegen der Umsetzbarkeit.

Lewe kritisierte: „So, wie es ist, wird das Gesetz ins Leere laufen.“ Denn die Gesundheitsämter bekämen nun „Abertausende Fälle wegen nicht nachgewiesener Impfungen gemeldet, denen sie einzeln nachgehen sollen“. Dieses Verfahren sei sehr aufwändig, die ohnehin am Limit arbeitenden Gesundheitsämter würden zeitnah kaum Entscheidungen über Tätigkeitsverbote aussprechen können. „Wir schlagen stattdessen vor, die Pflicht zur Impfung im Gesetz konsequent mit einem Tätigkeits- und Betretungsverbot zu versehen“, sagte Lewe.

Zudem gebe es viele offene Fragen: „Wir wissen zum Beispiel nicht, für wen genau die Impfpflicht gilt. Wir fordern Bund und Länder auf, umgehend Rechtsklarheit zu schaffen. Angesichts der knappen Zeit wird immer deutlicher, dass auch Übergangsfristen notwendig sein werden.“ (dpa)

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