Das bringt 2013

Steuerentlastung für Ärzte

Alle Jahre wieder stehen zum Jahreswechsel Gesetzesänderungen an. Steuerrechtlich gibt es dieses Mal einiges, das auch für Ärzte interessant ist.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Noch elf Tage, dann beginnt das Jahr 2013. Steuerlich gibt es einige Änderungen, durchaus auch einige zum Vorteil der Ärzte.

Noch elf Tage, dann beginnt das Jahr 2013. Steuerlich gibt es einige Änderungen, durchaus auch einige zum Vorteil der Ärzte.

© fotomek/fotolia.com

NEU-ISENBURG. Das Jahressteuergesetz 2013 ist noch immer nicht in trockenen Tüchern. Der Bundesrat ließ das Reformvorhaben Ende November vorerst scheitern.

Es wird nun erwartet, dass der Bundestag den Vermittlungsausschuss anruft. Strittig sind zwischen Bund und Länderkammer unter anderem kürzere Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen und die Neuordnung der Reisekostenabrechnung.

Andere Punkte des Jahressteuergesetzes 2013 werden das Vermittlungsverfahren jedoch unbeschadet passieren. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzesänderungen, die für Ärzte wichtig sind.

Hier eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Die Erhöhung der Geringverdiener-Grenze von monatlich 400 Euro auf 450 Euro. Ärzte können Minijobber also demnächst etwas länger oder zu einem besseren Stundensatz beschäftigen.

Achtung: Geringfügig Beschäftigte unterliegen künftig automatisch der Rentenversicherungspflicht. Sie können sich aber auf Antrag bei ihrem Chef gegen die Beiträge zur Rentenversicherung aussprechen.

Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte in der Gleitzone, die sogenannten "Midijobber", steigt ebenfalls: von 800 auf 850 Euro.

Das Elterngeld wird ab kommendem Jahr nach neuem Modus berechnet. Wurden bisher 65 Prozent des tatsächlichen Nettogehaltes ausgezahlt - maximal 1800 Euro -, so wird das Nettogehalt jetzt fiktiv ermittelt.

Es werden statt der tatsächlichen Steuern und Sozialversicherungsbeträge pauschalierte Größen abgezogen. Grund für diese Neuerung ist das Bedürfnis der Versorgungsämter nach einer einfacheren Abwicklung.

Analog zur Umsatzsteuernachschau wird durch das Jahressteuergesetz eine Lohnsteuernachschau eingeführt. Die Finanzämter können künftig unangemeldet in Betriebe kommen und Lohnbuchhaltung sowie Arbeitsverträge in Augenschein nehmen.

Die Lohnsteuernachschau dient hauptsächlich der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Ärzte als Arbeitgeber könnten betroffen sein, wenn sie einen Honorararzt beschäftigen.

Das Finanzamt könnte prüfen, ob der wirklich selbstständig tätig ist, oder aber in einem Abhängigkeitsverhältnis wie ein Angestellter. Zu ahnden wäre in diesem Fall, dass keine Sozialabgaben abgeführt werden.

Die Einführung der elektronischen Bilanzierungist vor allem für MVZ und für große Berufsausübungsgemeinschaften und freiwillig bilanzierende Ärzte ein Thema. Zwar hat man dafür in der Regel einen Steuerberater.

Doch muss man sich vergegenwärtigen, welchem Zweck die E-Bilanz dient: Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Zusammen mit der elektronischen Übermittlung wird nun die Bilanzierung nach einem strikten Schema (Taxonomie) gefordert. Das ermöglicht es Finanzämtern, Auffälligkeiten schneller zu entdecken.

Die elektronische Lohnsteuerkarte nimmt den zweiten Anlauf. Nachdem die Finanzämter zunächst mit der Datenverarbeitung überfordert waren, ist sie im November erneut gestartet.

Das Jahr 2013 soll als Übergangsphase gelten, während derer Ärzte Zeit haben, ihre Lohnabrechnung auf das Verfahren umzustellen.

Umsatzsteuer: Hygienefachärzte und selbstständige Hygienefachkräfte sind künftig von der Umsatzsteuer befreit.

Damit kommt der Gesetzgeber einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2011 nach, der entschieden hat, dass infektionshygienische Leistungen Teil der Heilbehandlung sind, obwohl sie ohne unmittelbares Arzt-Patienten-Verhältniss auskommen.

Als Bonbon am Schluss: Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression wird der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen angehoben. Zum 1. Januar 2013 auf 8130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8354 Euro.

Der Beitrag basiert auf Hinweisen von Dr. Kerstin Thiele von der Steuerberatungs- gesellschaft ETL, www.etl-advision.de

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