Personalführung

Steuerhinterziehung kann den Job kosten

Eine Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung rechtens, so das Arbeitsgericht Kiel.

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KIEL. Wer bewusst Steuern hinterzieht, kann seinen Job verlieren. Eine Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung selbst dann rechtens, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung weiß oder ihr sogar zugestimmt hat.

Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Kiel hervor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um eine Reinigungskraft, die mehrere Jahre lang bei einem überregional tätigen Unternehmen als Vorarbeiterin und Objektleiterin beschäftigt war.

Sie bekam die Kündigung, als der Geschäftsführer erfuhr, dass sie Arbeitsstunden auch über zwei auf 400-Euro-Basis beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet hatte. Zu Recht, entschieden die Juristen.

Die Frau habe mit ihrem Verhalten in erster Linie sich selbst begünstigt. Sie habe nicht ernsthaft glauben können, dass die vom Betriebsleiter gut geheißene Praxis von der auswärtigen Geschäftsführung gebilligt werden würde, urteilten die Richter.

Die Schwere der Verfehlung und die Vorbildfunktion der Klägerin würden trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und sonst beanstandungsfreier Tätigkeit überwiegen.

Az.: 2 Ca 1793 a/13

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