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PKV-Prämien

Streit um Treuhänder nun beim BGH

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KÖLN. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit der Rolle der unabhängigen Treuhänder in der privaten Krankenversicherung (PKV) beschäftigen. Nach dem Amtsgericht Potsdam hat jetzt auch das Landgericht Potsdam Prämienerhöhungen der Axa Krankenversicherung für unwirksam erklärt und den Versicherer verpflichtet, einem Kunden die zu viel gezahlten Prämien zurückzuzahlen (Az.: 6 S 80/16). Die Axa wird Revision gegen das Urteil einlegen, es ist deshalb nicht rechtskräftig.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der mathematische Treuhänder, der die Rechtmäßigkeit von Prämienerhöhungen in der PKV prüfen muss, in ausreichendem Maß unabhängig von der Axa war. Der Kläger und sein Berliner Anwalt Dr. Knut Pilz bezweifeln das.

Da es nur wenige auf die PKV spezialisierte Treuhänder gibt, sind viele von ihnen in großem Umfang für einzelne Anbieter tätig. Nach Einschätzung der PKV-Branche, der Finanzaufsicht BaFin und der Deutschen Aktuarvereinigung ändert das aber nichts an ihrer Unabhängigkeit.

Wegen der Grundsatzfrage ist das Urteil des Landgerichts von der gesamten PKV-Branche mit Spannung erwartet worden. Die Krankenversicherer fürchten eine Flut von Klagen, wenn sich die Rechtsprechung beim BGH fortsetzen würde.

Rechtsanwalt Pilz hat nach eigenen Angaben über 100 Klagen gegen verschiedene Anbieter in Vorbereitung. "Wir klagen in vielen Fällen für unsere Mandanten auf Rückzahlung der aufgrund der unrechtmäßigen Beitragserhöhungen gezahlten Beitragsdifferenzen seit dem Jahr 2008, einschließlich Zinsen", sagt er. Wegen der Fülle der betroffenen Verfahren begrüßt der Jurist, dass der BGH die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders endgültig klären wird.

Die Axa ist zuversichtlich, dass der BGH ihre rechtliche Auffassung teilt. "Die Axa Krankenversicherung AG hat keinen Fehler begangen und sich immer konsequent an die gesetzlichen Regelungen gehalten", heißt es in einer Stellungnahme des Versicherers. (iss)

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