IGeL-Debatte

Südwest-KV warnt vor Bürokratie

Dr. Johannes Fechner, Vizechef der KV Baden-Württemberg geht hart mit den Wünschen des GKV-Spitzenverbandes zum Thema IGeL ins Gericht. Er sieht dessen Weltbild als verquer und praxisfremd.

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KV-Chef Fechner: Absurdistan?

KV-Chef Fechner: Absurdistan?

© KVBW

STUTTGART (maw). "Es fällt mir schwer nachzuvollziehen, warum der GKV-Spitzenverband IGeL ablehnt und Schranken fordert."

Mit diesen echauffierenden Worten reagierte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Johannes Fechner, am Mittwoch in Stuttgart nach Mitteilung der KVBW auf die jüngsten Äußerungen des GKV-Spitzenverbandes zur Diskussion um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

Gleichzeitig rückte Fechner das in seinen Augen schiefe IGeL-Bild des Spitzenverbandes aus seiner Sicht wieder gerade: "Die meisten IGeL erfolgen zum einen auf Patientenwunsch und sind zum anderen medizinisch sinnvoll."

Er fragte: "Warum sollen etwa reise- oder sportmedizinische Beratungen, die Tauglichkeitsuntersuchungen für Exremsportarten, Bescheinigungen für den Besuch des Kindergartens oder das Entfernen von Tätowierungen nicht vom Patienten selbst bezahlt werden?"

Gleichzeitig erkennt Fechner eine inkonsequente Kakophonie unter den Mitgliedern des Spitzenverbandes, was das jeweilige Leistungsportfolio angeht: "Ich darf darauf hinweisen, dass viele dieser Leistungen nur deshalb von den Patienten selbst bezahlt werden müssen, weil die Krankenkassen sie aus ihrem Leistungskatalog gestrichen haben."

Besonders fragwürdig finde er die Haltung des Spitzenverbandes gerade dann, "wenn gleichzeitig eine Reihe seiner Mitglieder derartige Leistungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben".

Auch stößt sich Fechner an der geforderten, 24-stündigen Bedenkzeit zwischen IGeL-Angebot und -Nachfrage, die er als "abwegig" bezeichnet.

"Der GKV-Spitzenverband zeigt hier mal wieder, dass er wenig Kenntnis vom Alltag in einer Praxis und der Behandlung von Patienten hat", wird er in der Mitteilung zitiert.

Allerdings unterschlägt er dabei einen Teilaspekt, der Forderungen des Spitzenverbandes. Seine Frage: "Warum soll der Arzt einen Patienten, der eine IGeL nachfragt, wieder nach Hause schicken? Die Patienten müssen einen neuen Termin vereinbaren und noch einmal den Aufwand für den Besuch auf sich nehmen, obwohl sie bereits vor dem Arzt stehen."

Wie die "Ärzte Zeitung" bereits berichtet hatte, will der Spitzenverband explizit die auf Eigeninitiative von Patienten nachgefragten Selbstzahlerangebote von der IGeL-Zwangspause befreien.

"Geht die Initiative für eine Selbstzahlerleistung vom Patienten aus (zum Beispiel weil die Entfernung einer Tätowierung gewünscht wird) und ist ein Praxisbesuch ausschließlich mit dieser Leistungserbringung verbunden, kann auf die 24-stündige Einwilligungssperrfrist verzichtet werden", heißt es in der Stellungnahme des Verbandes zum Gesetzesentwurf des Patientenrechtegesetzes.

Darauf wies die stellvertretende Verbandssprecherin Ann Marini am Mittwoch auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" hin.

In Stuttgart wies Fechner auch auf den teils spontanen Ursprungscharakter der Selbstzahlerleistungen hin: "Viele Leistungen ergeben sich zudem erst im Laufe einer Behandlung."

Und: "Soll der Arzt die Patienten, deren Kasse die IGeL wie beispielsweise Osteopathie in ihren Leistungskatalog aufgenommen hat, auch erst nach Hause schicken? Das ist Absurdistan und führt zu völligem Unverständnis bei den Patienten."

Fechner wehrte sich vehement gegen eine weitere Bürokratisierung des IGeL-Alltags: "Nach dem Gesetz und den Handlungsempfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen muss der Arzt den Patienten vor der Behandlung darüber aufklären, warum die Leistung sinnvoll ist, dass sie nicht von den Kassen bezahlt wird und einen schriftlichen Behandlungsvertrag abschließen. Der Patient muss also ausdrücklich zustimmen. Das ist sinnvoll so, aber auch ausreichend."

Vor diesem Hintergrund wies Fechner nebenbei darauf hin, dass Patienten, bei denen dieses Prozedere nicht eingehalten wird, keine Zahlungsverpflichtung hätten.

"In unseren Handlungsempfehlungen ist auch enthalten, dass aggressives Verkaufen von IGeL nicht im Einklang mit dem ärztlichen Selbstverständnis steht", legte der KVBW-Funktionär nach.

Kein Verständnis zeigte Fechner nach KVBW-Angaben auch für die Kritik des GKV-Spitzenverbandes, wonach der Arzt sowohl Mediziner als auch Unternehmer sei. "Wir würden es sehr begrüßen, wenn der GKV-Spitzenverband endlich mehr als Unternehmer und weniger als Bürokratievertreter handeln würde."

Selbstverständlich sei ein niedergelassener Arzt "als Leiter eines mittelständischen Betriebs auch Unternehmer" mit Verantwortung für seine Mitarbeiter, sagte er.

"Nur wenn die Ärzte unternehmerisch denken, können sie ihre Praxen wirtschaftlich führen und damit die Behandlung der Patienten sicherstellen", so Fechner.

Fechner gab sich zum Schluss konziliant und bot dem GKV-Spitzenverband an, bei der Verbesserung im Umgang mit IGeL zu kooperieren: "Uns als Kassenärztliche Vereinigung liegt viel daran, die wenigen Ärzte, die sich nicht an unsere IGeL-Spielregeln halten, zu identifizieren und zu sanktionieren."

Und weiter: "Sie dürfen keinen Schatten auf die große Mehrzahl der Praxen werfen, die sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Wenn die Kassen uns Hinweise geben, dass sich eines unserer Mitglieder nicht an die Vorschriften hält, bitten wir um Meldung, damit wir diesem Fall nachgehen können."

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Kommentare
Dr. Karlheinz Bayer 03.08.201210:14 Uhr

IGeL, IGeL und nochmals IGeL

"Geht die Initiative für eine Selbstzahlerleistung vom Patienten aus (zum Beispiel weil die Entfernung einer Tätowierung gewünscht wird) und ist ein Praxisbesuch ausschließlich mit dieser Leistungserbringung verbunden, kann auf die 24-stündige Einwilligungssperrfrist verzichtet werden" - merkt der GKV-Verband eigentlich, wie wenig Ahnung er hat von dem, was in einer Therapie passiert?

Gerade das Beispiel der Tattoo-Entfernung ist vielschichtig. Erstens sind die Tattoos in aller Regel alt, es besteht kein Grund, sie noch in derselben Sitzung zu entfernen. Zweitens geht dem Entfernungswunsch in 99,9 % eine psychische Belastung voraus - mit anderen Worten, es liegt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine fundierte medizinische Indikation vor. Drittens handelt es sich in der Regel um eine Behandlung die sich über mehrere Sitzungen erstreckt.
Also, warum gerade dieses falsche Thema, und warum gerade hier die Empfehlung, sofort zu arbeiten? Gerade hier ist die Anamneseerhebung und die Aufklärung und womöglich auch die Nachsorge wichtig.

Das Grundproblem des IGeLns kann man natürlich auch an die KV weitergeben, wohlgemerkt ebenso wie an die GKV. Es geht doch immer um die Frage, wieviel Leistung pauschal in den Behandlungsvertrag eingezwängt werden soll.

Leider ist die KV BaWue auch eine Verfechterin der Pauschalhonorierung, während sich gerade am IGeL-Phänimen zeigt, daß allein eine Einzelleistungsvergütung (aus meiner hausärztlicher Sicht gerne mit allen Kobsequenzen, wie detaillierten Rechnungen und Berichten) ein gerechtes Honorarsystem darstellen kann.

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

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