Psychotherapie

Systemische Therapie kommt zum 1. Juli

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat jetzt zum 1. Juli die Systemische Therapie für Erwachsene in den Leistungskatalog aufgenommen. Eine Änderung gibt es auch in der psychotherapeutischen Akutbehandlung.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Stuhlkreis für eine Gruppentherapie: Auch im Rahmen der Systemischen Therapie ist eine Behandlung in der Gruppe möglich und abrechenbar.

Stuhlkreis für eine Gruppentherapie: Auch im Rahmen der Systemischen Therapie ist eine Behandlung in der Gruppe möglich und abrechenbar.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Berlin. Im November hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Psychotherapie-Richtlinie geändert, zum 1. Juli kommt jetzt die Umsetzung im EBM: Die Systemische Therapie ist nach Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses mit Beginn des dritten Quartals als weiteres Richtlinienverfahren zugelassen.

Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, das besonders auf den sozialen Kontext psychischer Störungen eingeht. Sie kann daher auch im sogenannten Mehrpersonensetting angewendet werden, um für die Erkrankung bedeutsame Beziehungen, zum Beispiel in der Familie, zu besprechen und zu verändern. Mehrpersonensetting heißt nach der Psychotherapierichtlinie, dass die Therapie zusammen mit relevanten Bezugspersonen aus Familie oder sozialem Umfeld angewendet werden.

Neue Positionen im EBM-Kapitel 35

Für dieses Verfahren hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit Beschluss vom 10. Juni eine Reihe von neuen Positionen im EBM geschaffen:

  • GOP 35431: Systemische Therapie, Kurzzeittherapie 1, Einzelbehandlung, je vollendete 50 Minuten 922 Punkte, 101,30 Euro, Kalkulationszeit 60 Minuten, Prüfzeit 70 Minuten
  • GOP 35432: Systemische Therapie, Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung, je vollendete 50 Minuten 922 Punkte, 101,30 Euro, Kalkulationszeit 60 Minuten, Prüfzeit 70 Minuten
  • GOP 35435: Systemische Therapie, Langzeittherapie, Einzelbehandlung,je vollendete 50 Minuten 922 Punkte, 101,30 Euro, Kalkulationszeit 60 Minuten, Prüfzeit 70 Minuten

Alle Positionen sind auch in zwei Sitzungen à 25 Minuten aufzuteilen. Im – erlaubten – Mehrpersonen-Setting ist das allerdings nicht möglich.

  • GOP 35703 bis 35709: Systemische Therapie, Kurzzeittherapie, Dauer mindestens 100 Minuten. Diese Positionen decken Gruppentherapien mit drei bis neun Personen ab. Je Teilnehmer sind die GOP mit 916 (bei drei Personen) bis 532 Punkten (bei neun Personen) abrechenbar.
  • GOP 35713 bis 35719: Komplex für Gruppentherapien, Systemische Therapie, Langzeittherapie. Diese Positionen decken Gruppentherapien mit drei bis neun Personen ab. Je Teilnehmer sind 916 (bei drei Personen) bis 532 Punkte (bei neun Personen) abrechenbar.
  • Die GOP 35150 (Probatorische Sitzung) und 35152 (Psychotherapeutische Akutbehandlung) sind in der Systemischen Therapie auch im Mehrpersonensetting abrechenbar.
  • Ausgeschlossen neben den Positionen sind im Behandlungsfall unter anderem die Vorhaltepauschalen sowie die Chronikerpauschalen von Hausärzten und Kinderärzten (Positionen 03040, 03220/1, 04040, 04220/1).

Kassen setzten sich beim Mehrpersonensetting durch

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) habe sich in den Verhandlungen mit den Krankenkassen für eine zusätzliche Abbildung des Aufwands für das Mehrpersonensetting in der Systemischen Therapie eingesetzt, heißt es in einer Mitteilung der Körperschaft. Das habe die Kassenseite abgelehnt – und sich im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV durchgesetzt.

Um eine Genehmigung für die Systemische Therapie zu erhalten, sollen Ärzte laut KBV ihre Fachkunde in Systemischer Therapie bei Erwachsenen mit einem Weiterbildungszeugnis nachweisen. Psychologische Psychotherapeuten können dies mit ihrem Approbationszeugnis beziehungsweise über die entsprechende Zusatzbezeichnung leisten.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten unter bestimmten Voraussetzungen übergangsweise aber auch andere Bescheinigungen von Ärzte- oder Psychotherapeutenkammern akzeptieren, so die KBV weiter – etwa wenn für die Systemische Therapie regional noch keine Weiterbildungsordnung besteht.

Änderung bei der Psychotherapeutischen Akutbehandlung

Eine Änderung hat der Bewertungsausschuss auch zum Therapieumfang bei der Psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152, je vollendete 25 Minuten 462 Punkte, 50,76 Euro) beschlossen. Demnach stehen für die Therapie ab Juli mehr Stunden zur Verfügung, wenn Bezugspersonen mit in die Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit geistiger Behinderung (ICD-10-GM: F70-F79) einbezogen werden. Demnach stehen dann sechs Sitzungen à 25 Minuten mehr zur Verfügung, also 30 statt bisher 24.

Die Akutbehandlung ist dazu gedacht, bei akuten psychischen Krisen zu einer ersten Besserung beizutragen. Patienten sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind, falls die Akutbehandlung allein nicht ausreicht.

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