BVMed

Telekardiologie soll ins E-Health-Gesetz

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) plädiert dafür, die Telekardiologie ausdrücklich als eine telemedizinische Anwendung in das geplante E-Health-Gesetz aufzunehmen.

Dabei geht es um die telemedizinische Nachsorge von Schrittmacherpatienten, für die in Studien nachgewiesen worden sei, dass sie die Mortalität senkt und die Lebensqualität der Patienten steigert, heißt es in einer Stellungsnahme des BVMed zum E-Health-Gesetz.

Konkret schlägt der Verband vor, mit einer Ergänzung in Paragraf 87 Absatz 2a SGB V sicherzustellen, dass im EBM entsprechende ärztliche Leistungen und die dafür notwendige Infrastruktur vergütet werden.

Für die ersten fünf Jahre müsse dies extrabudgetär finanziert werden. (HL)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modellprojekt

Telemedizin soll Jenaer Mietern den Weg zum Arzt verkürzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Transplantation von Beta-Zellen

Neue Zelltherapie-Optionen bei Diabetes

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung