Urteil

Therapie mit Schafsföten vorerst zulässig

Ärzte dürfen Patienten mit gefrorenen Schafsföten-Zellen behandeln. Das OVG Koblenz knüpft dies allerdings an eine Voraussetzung.

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KOBLENZ. Die "Villa Medica" im rheinland-pfälzischen Edenkoben darf ihre Therapien mit gefrorenen tierischen Frischzellen vorerst fortführen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz gab einem entsprechenden Eilantrag statt, verpflichtete die Ärzte aber zu einer umfassenden Aufklärung der Patienten.

Die Privatklinik hat sich auf die Therapie mit Frischzellen spezialisiert, die aus Schafsföten gewonnen und den Patienten gespritzt werden. In jüngster Zeit werden nur noch gefrorene Zellen verwendet. Dies soll einen positiven Einfluss auf das Immunsystem haben, insbesondere für Gelenke und Motorik.

Im Dezember 2015 hatte das Land die Behandlung untersagt. Bei den Gefrierzellen handele es sich um "bedenkliche Arzneimittel". Nach heutigem Stand sei der Nutzen nicht nachgewiesen. Es bestünden aber "bedeutende Risiken", insbesondere die Gefahr der Übertragung von tierischen Erregern und von massiven immunallergischen Reaktionen. Das BfArM hatte mehrfach über Verdachtsfälle in den USA berichtet, dass tierische Erreger auf die Patienten übertragen worden sein könnten.

Nach dem Koblenzer Eilbeschluss darf die Privatklinik die Behandlungen dennoch fortsetzen. Allerdings müssen die Patienten besser als bislang aufgeklärt werden, auch über die Bedenken des BfArM. Dies muss dokumentiert werden.

Eine inhaltliche Prüfung sei erst im Hauptverfahren möglich. Ein auch nur vorübergehendes Behandlungsverbot würde nach Einschätzung des OVG aber zu einem Aus für die Praxis und damit auch einem Verlust der Arbeitsplätze führen. Den gesundheitlichen Bedenken könne durch eine bessere Aufklärung entgegengewirkt werden. (mwo)

Oberverwaltungsgericht Koblenz

Az.: 6 B 10500/16.OVG

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