Prozessauftakt in Hamburg

Tod nach Zahnbehandlung: Zwei Ärzte vor Gericht

Ein 18-Jähriger mit kaputten Zähnen hat Angst vor einer Behandlung. Deshalb wird eine Vollnarkose vereinbart - doch der Patient stirbt. Nun müssen sich zwei Ärzte in Hamburg vor Gericht verantworten.

Veröffentlicht:

Hamburg. - Nach dem Tod eines 18 Jahre alten Patienten in einer Zahnarztpraxis in Hamburg-Altona vor fast acht Jahren hat einer der zwei angeklagten Mediziner am Donnerstag vor dem Landgericht Fehler eingeräumt. „Ich habe eine Tragödie verursacht“, sagte der 67 Jahre alte Anästhesist beim Prozessauftakt. „Er ist unter meiner Behandlung gestorben.“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem Narkosearzt und einer Zahnärztin gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Mit tränenerstickter Stimme berichtete anschließend die Zahnärztin von den schrecklichen Ereignissen vor acht Jahren. Der 18-Jährige sei mit seiner Mutter in ihre Praxis gekommen, sagte die heute 46-Jährige. Obwohl zahlreiche Zähne kaputt waren und der Patient große Schmerzen hatte, war er schon lange nicht mehr bei einem Arzt. Sie habe ihm wegen seiner großen Angst Möglichkeiten wie Lachgas oder Hypnose genannt, er habe aber eine Vollnarkose gewünscht, berichtete die Angeklagte weiter. „Er wollte während der Behandlung schlafen, er wollte nichts mitbekommen.“

Unsachgemäße Narkose?

Sie habe den Narkosearzt hinzugezogen, den sie bei früheren Begegnungen als erfahrenen Mediziner kennengelernt habe. Er habe ihr versichert, eine auf mehrere Stunden angelegte Zahnbehandlung unter Vollnarkose sei bei einem so jungen Menschen kein Problem. Als Termin in der Zahnarztpraxis wurde der 27. Mai 2016 angesetzt. „Ich war der festen Überzeugung, meine Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben“, betonte die Zahnärztin.

Die Anklage wirft den beiden Ärzten vor, den 18-Jährigen nicht ordnungsgemäß über alle Risiken und die Art der Narkose-Überwachung aufgeklärt zu haben. Wegen der unsachgemäßen Narkose-Führung sei es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen gekommen. Dies sei vom Anästhesisten falsch gedeutet worden. Der Rettungsdienst sei zu spät alarmiert worden. Der 18-Jährige starb kurz danach im Krankenhaus. (dpa)

Landgericht Hamburg, Az.: 602 Ks 2/23

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