Sterbehilfe

Tötung auf Verlangen – höchstes Gericht angerufen

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DEN HAAG. In dem umstrittenen Fall von Tötung auf Verlagen bei einer demenzkranken Frau hat die niederländische Staatsanwaltschaft das höchste Gericht des Landes angerufen. Es sei eine weitere Klärung erforderlich, hieß es. Eine Ärztin war vor wenigen Wochen vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Sie hatte nach Ansicht der Richter nicht gegen die gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe verstoßen.

Die Ärztin hatte 2016 in einem Pflegeheim bei einer schwer demenzkranken Frau aktive Sterbehilfe geleistet. Die 74-Jährige hatte zwar eine schriftliche Patientenverfügung abgegeben und auch über Jahre hinweg deutlich gemacht, dass sie im Fall unerträglichen Leidens aufgrund der Demenz sterben wollte. Doch zum Zeitpunkt der Sterbehilfe war sie nicht mehr ansprechbar und hatte Signale gegeben, dass sie leben wollte.

Die Ankläger wollen nun vom Obersten Gericht Klarheit in einigen Rechtsfragen. Dabei geht es vor allem um das Problem, wie Ärzte mit Patienten umgehen müssen, die ihren Willen nicht mehr äußern können.

Am Freispruch für die Ärztin aber solle sich nichts ändern, betonte die Anklagebehörde. „Wir sind bei dem Urteil nicht einer Meinung mit dem Gericht, aber wir sehen auch, wie belastend der Prozess für die Ärztin ist“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

In den Niederlanden ist Tötung auf Verlangen dann gestattet, wenn ein Patient aussichtslos krank ist und unerträglich leidet. Außerdem muss er mehrfach darum gebeten haben und ein zweiter Arzt zurate gezogen werden. (dpa)

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