Fristlose Kündigung
Trickserei bei der Arbeitszeit verboten
STUTTGART. Verstößt ein Mitarbeiter vorsätzlich gegen seine Pflicht, seine geleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann ihm außerordentlich gekündigt werden.
Das ergebe sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz, sagt der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen vom VDAA Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte.
Die Regelung gelte etwa dann, wenn der Beschäftigte die Stempeluhr bewusst falsch bediene oder seinen Stundenzettel wissentlich falsch ausfülle. Nach Ansicht des LAG muss der Arbeitgeber auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen können. (reh)
Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Az.: 10 Sa 270/12