Wissenschaft

Tübinger Hirnforscher sanktioniert

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BONN. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verhängt Strafmaßnahmen gegen den Tübinger Hirnforscher Professor Niels Birbaumer und seinen Mitarbeiter Dr. Ujwal Chaudhary. Ihnen wird „wissenschaftliches Fehlverhalten“ zur Last gelegt. In zwei Publikationen, in denen Birbaumer und Chaudhary die Kommunikation mit vollständig gelähmten („completely locked-in“) Patienten mittels Nahinfrarot-Spektroskopie und Elektroenzephalografie beschrieben, seien „in drei Fällen Falschangaben“ festzustellen gewesen, teilte die DFG am Donnerstag mit. Das Untersuchungsverfahren war von der DFG nach Hinweisen eines in Tübingen tätigen Postdoktoranden im März dieses Jahres eröffnet worden. Zwei weitere Hinweisgeber hätten danach die Vorwürfe bestätigt und ergänzt.

Birbaumer wird nun für fünf Jahre sowohl von der Antragsberechtigung als auch von jeglicher Gutachtertätigkeit bei der DFG ausgeschlossen. Fördermittel, die der Hirnforscher in der Vergangenheit für das inkriminierte Projekt erhalten hat, wolle man zurückfordern, heißt es. Zudem werde Birbaumer aufgefordert, die fraglichen Publikationen zurückzuziehen. Chaudhary wird für drei Jahre von Antragsberechtigung und Gutachtertätigkeit suspendiert. Auch er werde aufgefordert, die beiden gemeinsam mir Birbaumer veröffentlichten Publikationen zurückzuziehen.

Mit ihren Beschlüssen verbinde die Forschungsgemeinschaft allerdings „keine Aussage zur Validität der von den beiden Forschern aufgestellten Thesen“ zur Kommunikation mit komplett gelähmten Patienten. Ein weiteres Untersuchungsverfahren gegen Birbaumer und Chaudhary hatte die Tübinger Uni geführt. Auch hier lautete der Befund der Untersuchungskommission am Ende auf „wissenschaftliches Fehlverhalten“. (cw)

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