Versicherungstipp

"Über Kreuz" – eine Option für Unverheiratete

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KÖLN. Eine Risikolebensversicherung soll Angehörige im Todesfall absichern, bei Auszahlung der Versicherungssumme fällt jedoch Erbschaftsteuer an. Unverheiratete Paare sind dabei im Nachteil, denn ihnen werden nur 20.000 Euro Steuerfreibetrag zugebilligt, Ehepartnern dagegen 500.000 Euro.

Mit einer sogenannten "Risikolebensversicherung über Kreuz" kann man die Erbschaftsteuer umgehen. Dabei schließt jeder Partner einen Vertrag ab, bei dem er den anderen als versicherte Person einträgt und damit sich selbst gegen dessen Tod absichert.

Über die Police ist also das Leben des Partners versichert und nicht wie sonst bei der Risikolebensversicherung das eigene. Bei der Auszahlung im Todesfall erhält der Partner die von Anfang an vorgesehene Versicherungsleistung, es handelt sich also nicht um ein Erbe.

Durch die Über-Kreuz-Versicherung können allerdings höhere Kosten anfallen. Der Versicherer Cosmos Direkt weist zudem darauf hin, dass es bei einer Trennung schwierig sein kann, den Ex-Partner als versicherte Person durch jemand anderen zu ersetzen. (cab)

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