Umsatzrückgang ist kein Kündigungsgrund

MAINZ (bü). Hat ein Arbeitgeber einen Umsatzrückgang oder Rückgang bei den Einnahmen in einem Bereich oder einer Arbeitsgruppe zu verzeichnen, rechtfertigt das noch keine Kündigung von Mitarbeitern. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Veröffentlicht:

Der Arbeitgeber müsse es zunächst mit einer Änderungskündigung und reduzierter Arbeitszeit versuchen - oder prüfen, ob für einen "überzähligen" Kollegen an anderer Stelle im Betrieb ein Betätigungsfeld besteht.

Jedenfalls sei durch den Umsatzrückgang allein "der Beschäftigungsbedarf des Gekündigten nicht endgültig weggefallen".

Az.: 2 Sa 143/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps