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Und sie bewegt sich doch!

Die Verordnung von Heilmitteln macht immer wieder Ärger im Praxisalltag. Mit der Änderung der Richtlinie wird der GBA für Entlastung in den Praxen sorgen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Na also, geht doch! Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstagnachmittag ein kleines Bürokratieentlastungsprogramm für die ambulante Versorgung verabschiedet: Das Paket zur Änderung der Heilmittelrichtlinie und des Heilmittelkatalogs.

Der GBA spricht selbst von einer „umfassenden Reform“. Und tatsächlich hat das oberste Organ der Selbstverwaltung – mit etwas Anschubhilfe durch den Gesetzgeber im TSVG – viele Hürden abgeräumt. Erforderliche Genehmigungen durch die Kassen, strikte Zeitvorgaben, Umdatierung, anderes Formular, neuer Verordnungsfall oder nicht: Es gibt viele Anlässe für Rückfragen von Kassen und Therapeuten in der Praxis, auch Patienten kommen frustriert zurück in die Praxis, weil die Verordnung in irgendeinem Detail geändert werden muss.

Der Sand im Getriebe nervt viele Ärzte. Es war höchste Zeit, das zu ändern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat tatsächlich einiges erreicht für ihre Mitglieder.

„Und sie bewegt sich doch, die Selbstverwaltung“, möchte man erfreut ausrufen. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die neuen Regeln treten erst in einem Jahr in Kraft. Die Mühlen der Selbstverwaltung mahlen eben doch langsam.

Lesen Sie dazu auch: Heilmittelrichtlinie: GBA beschließt Vereinfachungen für Ärzte ab 2020

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