Der konkrete Versicherungsfall
Unfälle sind immer Definitionssache des Versicherers
Wer eine Unfallversicherung abschließt, muss vorher wissen, welche Risiken mit der jeweiligen Police abgesichert sind, will er im Ernstfall keine böse Überraschung erleben. Das trifft auch auf Sportunfälle des Versicherten zu.
Veröffentlicht:Frage: Ich treibe viel Sport und möchte eine Unfallversicherung abschließen. Geht das?
Antwort: Auch wenn es kurios klingt: Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie einen genauen Blick auf die Unfalldefinition des Anbieters werfen. Denn für viele Versicherer ist ein Unfall nur dann ein Unfall, wenn er auf ein plötzlich von außen eintretendes Ereignis zurückgeht.
Der Eigenbewegungsschaden ist bei dieser engen Definition nicht gedeckt. Das bedeutet: Verletzen Sie sich beim Fußball oder Tennis, weil Sie Ihre Beine unglücklich bewegt haben, zahlt der Versicherer nicht. "Es gibt mittlerweile aber viele Anbieter, die mit einer erweiterten Unfall-Definition arbeiten und auch den Eigenbewegungsschaden versichern", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.
Bei guten Bedingungen zahlen die Gesellschaften auch bei Schäden infolge einer Ohnmacht, durch Verschlucken oder - falls eine Todesfallleistung vereinbart ist - durch Ertrinken. Unfallversicherer leisten allerdings nicht bei vorübergehenden Gesundheitsstörungen, sondern nur bei ganzer oder teilweiser Invalidität. Das ist der Fall, wenn eine Gesundheitsbeeinträchtigung voraussichtlich drei Jahre andauert.
Bei der Feststellung, ob oder welcher Grad von Invalidität vorliegt, versuchen die Versicherer oft, die Leistung zu verweigern oder zu drücken. Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen wollen, sollten Sie sich anschauen, wie oft Kunden gegen den Anbieter klagen. Informationen über die Prozessquoten sind ohne Hilfe schwer zu bekommen. Unabhängige Versicherungsvermittler und -berater verfügen über PC-Programme für entsprechende Aufstellungen. (akr)
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