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Recht

Unfall auf dem Weg zum Arzt – Kein Fall für die BG

Wenn ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit auf dem Weg zum Arzt verunglückt, handelt es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall.

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KÖLN. Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit auf dem Rückweg von einem Arztbesuch verunglücken, haben keinen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG).

Der Weg zum Arzt und zurück ist eine unversicherte private Tätigkeit, deshalb handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, hat das Sozialgericht Dortmund jetzt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg vom Orthopäden zurück zur Arbeitsstelle mit seinem Pkw verunglückt. Dabei zog er sich Prellungen zu. Die BG Holz und Metall lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Dagegen klagte der Mann.

Das Sozialrericht wies die Klage als unbegründet ab. Der Arztbesuch stand nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, führten die Richter aus. "Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit sind grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen und daher unversichert."

Ob der Arztbesuch auch der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit betrieblichen Belange dient, sei unerheblich. "Der Kläger konnte auch nicht davon ausgehen, eine vermeintliche Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis zu erfüllen."

Nach Überzeugung des Gerichts war der Verkehrsunfall auch kein Wegeunfall. Um einen versicherten Weg von einem sogenannten dritten Ort zur Arbeitsstätte handele es sich nur dann, wenn der Aufenthalt an diesem Ort mindestens zwei Stunden dauert.

Der Arbeitnehmer war aber nur knapp eine Stunde in der Praxis. "Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Kläger ursprünglich davon ausging, dass er auf jeden Fall mindestens zwei Stunden für den Arztbesuch brauchte", so das Gericht. (iss)

Az.: S 36 U 131/17

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