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Ermittlungen

Unfallkliniken unter Korruptionsverdacht

Unfallkliniken stehen im Verdacht, für die Zuweisung von Patienten Geld gezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Veröffentlicht:

ERFURT. Haben Unfallkliniken für die Zuweisung von Patienten gezahlt? Diesem Verdacht geht die Staatsanwaltschaft Erfurt nach.

Ermittelt wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme gegen einen Angestellten der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in Erfurt und wegen des Verdachts der Bestechung und Vorteilsgewährung gegen drei Klinikmitarbeiter in Niedersachsen und Hessen.

Die Erfurter Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung von Korruption ließ an verschiedenen Orten Akten sicherstellen und beziffert den mutmaßlichen Gesamtschaden mit 200.000 Euro.

Unter den Verdächtigten befindet sich auch der Kaufmännische Geschäftsführer der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Frankfurt am Main, der inzwischen nicht mehr dort tätig ist.

Er soll in den Jahren 2010 bis 2012 für die Zuweisung von Patienten insgesamt 47.000 Euro an den VBG-Mitarbeiter gezahlt haben.

55.000 Patienten jährlich in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt

Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik in Frankfurt verfügt über 348 Betten und behandelt nach eigenen Angaben jährlich rund 10.000 Patienten stationär und etwa 55.000 Patienten ambulant.

Wie viele davon durch Berufsgenossenschaften zugewiesen werden, konnte die Klinik auf Anfrage nicht angeben. Träger des Hauses ist der Verein für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Frankfurt e. V.

Die VBG zählt nach eigenen Angaben über neun Millionen versicherte Arbeitnehmer aus Mitgliedsunternehmen vor allem in den Branchen Banken, Versicherungen, Zeitarbeit, Keramik- und Glasindustrie sowie Verkehr und unterhält elf Niederlassungen im Bundesgebiet.

Gesetzlich Unfallversicherte werden bei Wege-, Arbeits- oder Schulunfällen per "Verletzungsartenverfahren" bei Durchgangsärzten oder in Krankenhäusern behandelt, die von den Landesverbänden der Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften zugelassen sind. Bundesweit sind dies derzeit rund 600 Häuser.

Jährlich werden etwa 68.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Verletzungsartenverfahren versorgt. Die Auswahl der stationären Einrichtungen trifft die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft, in der Regel folgt sie dabei der Empfehlung der Durchgangsärzte. (pei)

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