Direkt zum Inhaltsbereich

BSG-Urteil

Unfallschutz auch während Rufbereitschaft

Veröffentlicht:

KASSEL. Während einer Rufbereitschaft sind auch privat-dienstlich "gemischte Tätigkeiten" von Arbeitnehmern unfallversichert.

Voraussetzung für Entschädigungsleistungen ist allerdings, dass die dienstliche Tätigkeit ursächlich für den Unfall war. So urteilte aktuell das Bundessozialgericht.

In dem entschiedenen Streitfall muss nun das Landessozialgericht Essen noch einmal prüfen, ob eine Altenpflegerin durch einen Notfallanruf besonders abgelenkt war. Sie war während eines Spaziergangs angerufen worden und dann über eine schneebedeckte Bordsteinkante gestürzt. (mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 4/13 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mega-Analyse

BMI ade? Beim kardiovaskulären Risiko kommt es auf das Bauchfett an

Nichtinfektiösen Durchfall erkennen

Das sind die Warnzeichen für chronische Diarrhö

Lesetipps
Ärztin mit Patientem

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram