Niedersachsen

Ungeimpfter Zahnarzt legt gegen Tätigkeitsverbot Beschwerde ein

Ein Urteil, dass ein ungeimpfter Zahnarzt die Praxis nicht betreten darf, ist noch nicht das letzte Wort in dem Verfahren. Der Praxischef legte Beschwerde ein.

Veröffentlicht:

Osnabrück. Ein Zahnarzt aus der Grafschaft Bentheim wehrt sich weiter gegen ein Tätigkeitsverbot wegen seiner fehlenden Corona-Impfung. Der Mediziner habe Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück eingelegt, welches das vom Landkreis verhängte Tätigkeitsverbot bestätigte, sagte am Freitag eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Der Zahnarzt habe nun einen Monat Zeit, die Beschwerde zu begründen; die Begründung liege noch nicht vor. Zuerst hatte der NDR über die Beschwerde berichtet. (Az. OVG: 14 ME 297/22)

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte dem Zahnarzt die Ausübung seines Berufes verboten, weil er weder einen Corona-Impfnachweis noch einen Nachweis über eine Genesung vorgelegt hatte. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte die Entscheidung des Kreises vor einigen Wochen bestätigt.

Von dem Arzt gehe wegen seiner fehlenden Impfung ein erhöhtes Übertragungsrisiko aus, begründeten die Richter. Als Zahnarzt komme er regelmäßig den Gesichtern und damit den Mund- und Nasenöffnungen sehr nahe. Der Zahnarzt hatte argumentiert, Zahnärzte müssten keinen Immunitätsnachweis vorlegen und es gebe bislang kein nach dem Arzneimittelgesetz zulässigen Impfstoff gegen das Coronavirus. (dpa)

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