Niedersachsen

Ungeimpfter Zahnarzt legt gegen Tätigkeitsverbot Beschwerde ein

Ein Urteil, dass ein ungeimpfter Zahnarzt die Praxis nicht betreten darf, ist noch nicht das letzte Wort in dem Verfahren. Der Praxischef legte Beschwerde ein.

Veröffentlicht:

Osnabrück. Ein Zahnarzt aus der Grafschaft Bentheim wehrt sich weiter gegen ein Tätigkeitsverbot wegen seiner fehlenden Corona-Impfung. Der Mediziner habe Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück eingelegt, welches das vom Landkreis verhängte Tätigkeitsverbot bestätigte, sagte am Freitag eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Der Zahnarzt habe nun einen Monat Zeit, die Beschwerde zu begründen; die Begründung liege noch nicht vor. Zuerst hatte der NDR über die Beschwerde berichtet. (Az. OVG: 14 ME 297/22)

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte dem Zahnarzt die Ausübung seines Berufes verboten, weil er weder einen Corona-Impfnachweis noch einen Nachweis über eine Genesung vorgelegt hatte. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte die Entscheidung des Kreises vor einigen Wochen bestätigt.

Von dem Arzt gehe wegen seiner fehlenden Impfung ein erhöhtes Übertragungsrisiko aus, begründeten die Richter. Als Zahnarzt komme er regelmäßig den Gesichtern und damit den Mund- und Nasenöffnungen sehr nahe. Der Zahnarzt hatte argumentiert, Zahnärzte müssten keinen Immunitätsnachweis vorlegen und es gebe bislang kein nach dem Arzneimittelgesetz zulässigen Impfstoff gegen das Coronavirus. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gutachter- und Schlichtungsstelle

Zahl der Behandlungsfehler in Hessen leicht rückläufig

Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

© Springer Medizin Verlag

Intens. Video-Podcast

Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Mann mit Pflaster auf Oberarm gibt Daumen-hoch-Zeichen

© U_Photo / Shutterstock

Impflücken bei Chronikern

Senkung von Morbidität und Mortalität durch bessere Vorsorge

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Familie_Strandperle_19966847.jpg; 19966847, Familie; MKC; Lizenzfrei; Strandperle; Bildnummer 19966847; Rechnungsnummer R6745624033; Lizenznehmer: MSD Sharp & Dohme GmbH, München

© Shutterstock / MKC

Impfungen

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
IPD-Fälle 2024 in Deutschland merklich gestiegen

© shutterstock/Volodymyr Plysiuk

Alarmierend:

IPD-Fälle 2024 in Deutschland merklich gestiegen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

© HL

Herbstsymposium der Paul-Martini-Stiftung

Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Corona-Pandemie

Lockdowns: Ein hoher Preis für den Nachwuchs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel zur „work and stay“-Agentur

Fachkräftegewinnung: Schwarz-Rot ist auf dem richtigen Weg

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Lesetipps
Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen