Universitätsklinik Göttingen lehnt Vergleich ab
GÖTTINGEN (pid). Das Göttinger Universitätsklinikum hat kurz vor Ablauf der Frist seine Zustimmung zu einem Vergleichsvorschlag des örtlichen Landgerichts in einem Verfahren wegen eines Behandlungsfehlers bei einer künstlich ernährten Patientin widerrufen.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


