Causa Bluttest

Unschuldsvermutung gilt auch in Heidelberg

Der Heidelberger Medizinprofessor Christof Sohn hat im Streit um einen marktschreierisch angekündigten Bluttest einen Etappensieg gegen die Uniklinik errungen.

Veröffentlicht:
Universitätsklinikum Heidelberg: Die juristische Auseinandersetzung um die Bluttest-Affäre ist noch nicht zu Ende.

Universitätsklinikum Heidelberg: Die juristische Auseinandersetzung um die Bluttest-Affäre ist noch nicht zu Ende.

© Uli Deck/dpa

Mannheim. Im Streit um den Bluttest auf Brustkrebs „HeiScreen“ darf das Uniklinikum Heidelberg dem ärztlichen Direktor der Uni-Frauenklinik bis auf Weiteres nicht die weitgehende Verantwortung anhängen. Das Klinikum muss vielmehr das gegen Professor Christof Sohn anhängige Disziplinarverfahren abwarten, bestätigte nach dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nun auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 9 S 2797/19).

Die Universität Heidelberg hatte den Bluttest im vergangenen Februar groß angekündigt. Von Beginn an gab es aber erhebliche Kritik, und die Universität musste „wissenschaftliche Fehler und Mängel“ einräumen.

Im Oktober 2019 wollte das Universitätsklinikum Zwischenergebnisse diesbezüglicher Untersuchungen bekannt geben. Auf einen Eilantrag Sohns hin hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe dies untersagt. Wegen der Unschuldsvermutung dürfe die Universität dem anhängigen Disziplinarverfahren nicht vorgreifen.

Das Universitätsklinikum wollte dies nicht akzeptieren und legte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein. Der wies die Beschwerde nun jedoch ab. Die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass das Ergebnis des Disziplinarverfahrens gegen Sohn noch offen ist, hab das Klinikum „nicht schlüssig infrage gestellt“.

Die vom Uniklinikum im Oktober 2019 vorbereitete Pressemittelung sei aber „vorbehaltlos und abschließend“ von einem Fehlverhalten und Rechtsverstößen Sohns ausgegangen. Dies müsse der Mediziner „insbesondere mit Blick auf die auch im Disziplinarverfahren geltende Unschuldsvermutung nicht hinnehmen“. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar. (mwo)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

DGIM-Kongress 2025

Gesund im Beruf? Warum das Pflege und Ärzten zunehmend schwerfällt

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann drückt auf eine Klingel.

© Animaflora PicsStock / stock.ado

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung