Praxisgebühr unterschlagen?

Untreue-Vorwurf gegen Ex-Notdienst-Chef

Mit der Praxisgebühr den eigenen Geldbeutel aufbessern: Das soll ein ehemaliger Chef einer Göttinger Notdienstambulanz getan haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Veröffentlicht:
Fette "Beute".

Fette "Beute".

© Klaro

GÖTTINGEN. Der langjährige Geschäftsführer einer Göttinger Notdienstambulanz muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat den 54-Jährigen wegen des Vorwurfs der Untreue in besonders schwerem Fall angeklagt.

Der aus dem Landkreis Göttingen stammende Angeschuldigte soll über Jahre hinweg einen Großteil der seit 2004 von den Patienten erhobenen Praxisgebühr nicht an die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) weitergeleitet und mehr so als 108.000 Euro für sich behalten haben.

Die Anklage listet elf Fälle aus dem Zeitraum zwischen Januar 2007 und September 2010 auf. Die vorherigen Fälle seien nicht angeklagt worden, weil diese Taten bereits verjährt seien, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Der 1995 gegründete Trägerverein der Ambulanz organisierte damals die Notdienste für Stadt und Landkreis Göttingen. Der Geschäftsführer war damit beauftragt, die täglichen Bareinnahmen aus der Praxisgebühr auf eines der Vereinskonten einzuzahlen.

Tatsächlich soll er nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von den Einnahmen in Höhe von mindestens 190.000 Euro lediglich 5120 Euro auf das Vereinskonto überwiesen haben.

Einen Teil habe er für sich verbraucht, die Restsumme auf sein privates Konto überwiesen. Davon habe er später etwa 75.000 Euro auf das Vereinskonto überwiesen. Insgesamt habe er auf diese Weise knapp 110.000 Euro für sich behalten.

Die mutmaßlichen Betrügereien waren ans Licht gekommen, nachdem es einen Wechsel im Vereinsvorstand gegeben hatte. Dem neuen Vorstand der Notdienstambulanz fiel auf, dass es eine deutliche Diskrepanz zwischen der ausgewiesenen Praxisgebühr und den Angaben in der Bilanz gab.

Nachdem sich der Verdacht bestätigt hatte, wurde dem Geschäftsführer gekündigt und Strafanzeige erstattet. (pid)

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Kommentare
Rudolf Egeler 28.01.201314:49 Uhr

Praxiosgebührunterschlagung

Grundsätzlich muss hier die Struktur dieser Notdienstambulanz hinterfragt
werden.Wenn es sich um einen e.V. handelt, dann hat hier der sogen.Kas - senprüfer versagt. Eine solche Geschäftsführung ohne Kontrollinstanz darf
und durfte es niemals geben! Auch der KV müsste per einfachem Knopfdruck
die Diskrepanz der abgerechneten Fallzahl und der eingegangenen Praxis - gebühr aufgefallen sein. Und wer kontrolliert eigentlich die KV? (meist
sie selbst!?)

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